Vermischtes

Gericht: Heilpraktiker dürfen keine Tattoos mehr entfernen

  • Freitag, 12. März 2021
/dpa
/dpa

Düsseldorf – Die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser darf nur noch von Ärzten vorgenommen werden. Darauf hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht heute hingewiesen. Seit Jahresbeginn dürften Heilpraktiker nicht mehr zum Laser greifen, um Tattoos zu tilgen (Az.: 7 L 2665/20).

Ein Unternehmen, das entsprechende Behandlungen weiter anbieten wollte, hatte gegen dieses Verbot vergeblich einen Eilantrag gestellt.

Das Unternehmen habe keinen Anspruch darauf, die Behandlungen weiter von Heilpraktikern durchfüh­ren zu lassen, befand das Gericht. Die Verordnung greife zwar in die Berufsfreiheit ein, dies sei aus Gründen des Gemeinwohls aber gerechtfertigt.

Außerdem habe das Unternehmen gut zwei Jahre Zeit gehabt, sich darauf einzustellen, denn so lange habe eine Übergangsfrist gegolten. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungs­gericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung