Politik

Tattooentfernung per Laser soll nur Ärzten erlaubt sein

  • Montag, 6. August 2018
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Berlin – Tattooentfernungen mit Laser sollen künftig nur noch von Fachärzten vorgenommen werden dürfen. Bei solchen Laseranwendungen gebe es „erhebliche gesundheitliche Risiken für die zu behandelnden Personen“, erklärte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums heute. Deswegen sei „fachärztliche Expertise“ notwendig.

Eine entsprechende Artikelverordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts soll dem Ministerium zufolge zum 31. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Zuvor müsse die Verordnung vom Kabinett beschlossen werden. Der Bundesrat muss ebenfalls zustimmen. Für Tattooentfernungen soll zunächst eine Übergangsfrist gelten.

Bei der Entfernung einer Tätowierung mit Laser werden die Farbteilchen des Tattoos in winzige Partikel zerbrochen, die dann vom Körper abtransportiert werden. Allerdings können beim Lasereinsatz giftige Spaltprodukte entstehen. Außerdem gibt es das Risiko von Verbrennungen, Pigmentstörungen und allergischen Reaktionen.

Die Bundesregierung sieht deswegen Handlungsbedarf: „Bislang können diese Strahlungsquellen von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist“, erklärte die Sprecherin des Bundesumweltministeriums. Dabei sei auch bei Laseranwendungen aus kosmetischen Gründen fachärztliche Expertise nötig. Diese Regelungslücke solle geschlossen werden. „Für die Tattooentfernung ist vorgesehen, dass Laseranwendungen zur Entfernung von Tätowierungen künftig Fachärztinnen und Fachärzten vorbehalten bleiben.“

Über die Regierungspläne hatten heute zunächst die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet. Das Bundesumweltministerium verweist unter anderem auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission mit Blick auf das Gefährdungspotenzial von Laseranwendungen aus dem Jahr 2016.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte kürzlich eine „rechtlich verbindliche“ Regelung für eine fundierte Ausbildung von professionellen Anbietern von Laseranwendungen gefordert. Eine im Auftrag des BfS erstellte Umfrage hatte ergeben, dass bei knapp einem Fünftel der kosmetischen Behandlungen mit starken Lichtquellen wie Laser bleibende Nebenwirkungen wie Narben auftraten. Bei weiteren zwei Fünfteln kam es zumindest zu vorübergehenden Nebenwirkungen.

dpa/afp

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