Vermischtes

Gericht kippt Verordnung zur Isolation in Pflegeheim

  • Freitag, 16. Oktober 2020
/Halfpoint, stock.adobe.com
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Minden – Die Bewohnerin eines Pflegeheims im Kreis Lippe darf wegen Corona nicht länger isoliert werden. Das Verwaltungsgericht Minden gab in einem Eilverfahren dem Antrag der Frau statt, wie das Gericht gestern zu der Entscheidung vom Vortag mitteilte. Die Frau klagte gegen eine Allgemeinverfügung des nordrhein-westfälischen Gesund­heits­ministeriums.

In dieser Verfügung vom 31. August 2020 wird vorgegeben, dass Pflegebedürftige isoliert werden müssen, bei denen bei einem konkreten Anlass eine Coronainfektion nicht ausge­schlossen werden kann.

Das Verwaltungsgericht Minden kritisiert für diesen Schritt die fehlende Rechtsgrundlage. Außerdem wird in dem Beschluss bemängelt, dass die Pflegeeinrichtung selbst entschei­det, wer isoliert wird – und nicht die zuständige Behörde. Auch sei die Formulierung „kon­kreter Anlass“ in der Verfügung zu ungenau (Az.: 7 L 729/2).

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde am Oberverwal­tungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

dpa

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