Gericht kippt Verordnung zur Isolation in Pflegeheim

Minden – Die Bewohnerin eines Pflegeheims im Kreis Lippe darf wegen Corona nicht länger isoliert werden. Das Verwaltungsgericht Minden gab in einem Eilverfahren dem Antrag der Frau statt, wie das Gericht gestern zu der Entscheidung vom Vortag mitteilte. Die Frau klagte gegen eine Allgemeinverfügung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums.
In dieser Verfügung vom 31. August 2020 wird vorgegeben, dass Pflegebedürftige isoliert werden müssen, bei denen bei einem konkreten Anlass eine Coronainfektion nicht ausgeschlossen werden kann.
Das Verwaltungsgericht Minden kritisiert für diesen Schritt die fehlende Rechtsgrundlage. Außerdem wird in dem Beschluss bemängelt, dass die Pflegeeinrichtung selbst entscheidet, wer isoliert wird – und nicht die zuständige Behörde. Auch sei die Formulierung „konkreter Anlass“ in der Verfügung zu ungenau (Az.: 7 L 729/2).
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
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