Vermischtes

Gericht untersagt Abtreibungsgegnern Äußerungen über Gießener Ärztin

  • Montag, 24. August 2020
Kristina Hänel, Gießener Ärztin und Klägerin im Prozess zur Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Internetseite „Babykaust“. /picture alliance, Axel Heimken
Kristina Hänel, Gießener Ärztin und Klägerin im Prozess zur Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Internetseite „Babykaust“. /picture alliance, Axel Heimken

Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Internetseite „Babykaust“ untersagt, bei Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel Schwangerschafts­abbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen.

Die 64 Jahre alte Medizinerin hatte Unterlassungsklage gegen den radikalen Abtreibungs­geg­ner Klaus Günter Annen aus Weinheim (Baden-Württemberg) eingereicht.

Laut dem Urteil der Pressekammer muss die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wach­mannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck „entartet“ belegt zu werden, wie das Gericht heute mitteilte. Annen müsse zu­dem eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000 Euro an Hänel zahlen.

Hänel ist bundesweit bekannt, weil sie seinerzeit eine Debatte über den Abtreibungs­pa­ragrafen 219a ins Rollen gebracht hatte. Im März 2019 wurde der Paragraf geändert – doch das Ziel der Ärztin aus Hessen bleibt die Abschaffung.

Annen war bereits in zahlreiche Prozesse verwickelt. Sein Anwalt hatte sich beim Pro­zessauftakt am vergangenen Freitag nicht wie abgesprochen per Video zugeschaltet.

Es handelte sich nach dem unentschuldigten Ausbleiben des Beklagten heute deshalb um ein Versäumnisurteil, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Betreiber der Internetseite könne dagegen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Nur eine Passage, die die Ärztin als Schmähkritik ansah, hatte die Kammer am vergange­nen Freitag eher als zulässige Meinungsäußerung bewertet. Daraufhin nahm Hänel ihre Klage in diesem Punkt zurück.

dpa

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