Vermischtes

In Jena gilt Mundschutzpflicht

  • Montag, 6. April 2020
Thüringen, Jena - Ein Aushang mit dem Hinweis „Mundschutzgebot“ ist an einem Geschäft in der Innenstadt anebracht. Ab dem 06.04.2020 sind Personen im öffentlichen Raum verpflichtet einen Mundschutz zu tragen. /picture alliance, Sebastian Willnow
Ein Aushang mit dem Hinweis „Mundschutzgebot“ ist an einem Geschäft in der Innenstadt anebracht. /picture alliance, Sebastian Willnow

Jena − Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus gilt in Jena seit heute eine Pflicht zum Tragen von Mundschutz etwa in Geschäften sowie Bussen und Bahnen. Damit soll eine Übertragung des Virus durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen einge­dämmt werden. Im Freien ist der Mundschutz nicht vorgeschrieben.

Nach Angaben der Stadt ist auch kein medizinischer Mundschutz notwendig, es reichen selbstgenähte Masken sowie Tücher oder Schals, die Mund und Nase bedecken. Der Schritt gelte nicht dem Eigenschutz, sondern dem Schutz anderer, hieß es zur Begründung. Ab Freitag (10. April) soll die Vorgabe auf weitere geschlossene Räume inklusive Arbeitsstätten mit mehr als einer Person ausgeweitet werden.

Das Verwaltungsgericht Gera hatte erst am vergangenen Freitag in einem Eilverfahren die von der Stadt Jena erlassene Maskenpflicht gebilligt. Den Antrag eines Bürgers gegen die Allgemeinverfügung vom vergangenen Dienstag lehnte das Gericht ab, wie Sprecher Bernd Amelung informierte. Dazu verwiesen die Richter unter anderem auf eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Tragen von Mundschutz.

Die Maßnahme sei noch verhältnismäßig, entschieden die Richter, da kein zertifizierter Mundschutz verlangt werde, sondern selbstgenähte Masken, Tücher oder Schals erlaubt seien.

„Das befristete Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wiegt nicht so schwer, wie die möglichen Gefahren, die noch immer von einer weiteren dynamischen Verbreitung des hoch anstecken­den SARS-CoV-2-Virus für das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Bevölkerung aus­gehen“, erläuterte das Gericht. Allerdings müsse die Stadt fortlaufend überprüfen, ob das Tragen von Gesichtsmasken wirksam und geeignet sei, die Infektion einzudämmen.

Den Angaben nach hatte sich ein Jenaer Bürger durch die Vorgabe in seinen Rechten ver­letzt gefühlt und deren Wirksamkeit bezweifelt. Zudem müsse die Bevölkerung vor Allein­gängen einzelner Kommunen geschützt werden, hatte er laut Amelung argumentiert.

dpa

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