Jeder 15. Antragsteller stirbt vor Auszahlung des Pflegegelds

München – Jeder 15. Antragsteller für das bayerische Pflegegeld ist im vergangenen Auszahlungsturnus noch vor der Auszahlung gestorben. Von den rund 53.000 erfassten Anträgen im Pflegejahr 2018/2019 erlebten 3.500 nicht mehr die Auszahlung.
Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf Anfrage der SPD im bayerischen Landtag hervor. Zunächst hatte die Süddeutsche Zeitung über die Anfrage berichtet.
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro und wird einmal jährlich ausgezahlt – je nach Bewilligungsdatum entweder im Januar oder im Oktober. Sofern ein Antragsteller vor der Auszahlung stirbt, müssen die Angehörigen das Pflegegeld vollständig zurückzahlen.
Kritik, wonach eine verschleppte Antragsbearbeitung die Auszahlung unnötig verzögere, scheint den offiziellen Zahlen nach nicht berechtigt. Nach Angaben des für die Bearbeitung der Anträge zuständigen Landesamtes für Pflege dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, bis ein Bescheid ergeht. Zu Verzögerungen komme es aber, wenn Unterlagen nicht vollständig oder fehlerhaft eingereicht würden.
In Bayern erhalten Pflegebedürftige seit dem Jahr 2017/2018 ab Pflegegrad zwei pro Jahr finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Das Geld können sie für sich selbst nutzen oder ihren pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.
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