Vermischtes

Jeder 15. Antragsteller stirbt vor Auszahlung des Pflegegelds

  • Freitag, 29. November 2019
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München – Jeder 15. Antragsteller für das bayerische Pflegegeld ist im vergangenen Aus­zah­lungsturnus noch vor der Auszahlung gestorben. Von den rund 53.000 erfassten An­trä­­gen im Pflegejahr 2018/2019 erlebten 3.500 nicht mehr die Auszahlung.

Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf Anfrage der SPD im bayeri­schen Landtag hervor. Zunächst hatte die Süddeutsche Zeitung über die Anfrage berichtet.

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro und wird einmal jährlich ausgezahlt – je nach Bewilligungsdatum entweder im Januar oder im Oktober. Sofern ein Antragsteller vor der Auszahlung stirbt, müssen die Angehörigen das Pflegegeld vollständig zurückzahlen.

Kritik, wonach eine verschleppte Antragsbearbeitung die Auszah­lung unnötig verzögere, scheint den offiziellen Zahlen nach nicht berechtigt. Nach Angaben des für die Bearbei­tung der Anträge zuständigen Landesamtes für Pflege dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen, bis ein Bescheid ergeht. Zu Verzögerungen komme es aber, wenn Unter­lagen nicht vollständig oder fehlerhaft eingereicht würden.

In Bayern erhalten Pflegebedürftige seit dem Jahr 2017/2018 ab Pflegegrad zwei pro Jahr finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Das Geld können sie für sich selbst nutzen oder ihren pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung zukomm­en lassen.

dpa

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