Vermischtes

Kartellamt erlaubt neue Gesundheitsplattform

  • Montag, 21. Dezember 2020
/picture alliance, Bernd Weissbrod
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Bonn – Das Bundeskartellamt hat dem Pharmagroßhändler Phoenix und Noventi, einem Abrechnungs­dienstleister für Apotheken, die Gründung einer digitalen Gesundheitsplattform erlaubt. Sie soll Patien­ten die Vorbestellung und den Kauf von Arzneimitteln bei der Apotheke ermöglichen und mittelfristig auch Videosprechstunden mit einem Arzt.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte in Bonn, mit der Einführung des elektronischen Rezepts in einem Jahr werde es einen Innovationsschub beim Arzneimittelvertrieb geben. Dass die Apotheken über Noventi gemeinsam eine Plattform betreiben, sei kartellrechtlich ohne Bedenken.

Das Kartellamt achte darauf, „dass die Märkte offenbleiben und es nicht frühzeitig zu einseitigen Ent­wick­­lun­gen kommt“, sagte Mundt. Die stationären Apotheken müssten „parallel an mehrere Plattformen ange­schlossen sein können und zwischen verschiedenen Angeboten wechseln“ sowie gemeinsame Plattformen betreiben können.

Phoenix und Noventi haben bereits die Apps „deine Apotheke“ und „callmyApo“ angeboten, über die Pa­tienten Arznei in einer Apotheke bestellen können. Ähnliche Angebote machen die Apps „Ihre Apothe­ken“ der Apothekergenossenschaft Noweda, „Apora“ von ProAvO sowie „Meine Apotheke“. Daneben gibt es In­ternetversandapotheken.

dpa

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