Vermischtes

Keine Beanstandungen bei Weihnachtsgebäck und -gewürzen

  • Mittwoch, 27. Dezember 2023
/Birgit Brandlhuber, stock.adobe.com
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Erlangen – Lebkuchen und Stollen sind in Deutschland lebensmitteltechnisch unbedenklich. Auch Gewürze wie Muskatnuss, Ingwer oder Zimt können Verbraucher ohne Weiteres für Weihnachtsgebäck verwenden. Das zeigen Stichprobenkontrollen des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

24 Proben Lebkuchen und Stollen haben die Lebensmittelkontrolleure des LGL bislang in der aktuellen Vorweihnachtszeit mikrobiologisch auf Verderbniserreger überprüft. Bei wenig wasserhaltigem Gebäck wie Lebkuchen und Christstollen liegt das Augenmerk insbesondere auf Schimmelpilzen, die zum Beispiel Hin­weise auf Hygienemängel im Produktionsprozess, schlechte Rohwarenqualität oder falsche Lagerung des Gebäcks liefern können. Alle untersuchten Proben waren mikrobiologisch einwandfrei und auch sensorisch nicht zu beanstanden.

Bei Lebkuchen nehmen Fachleute des LGL außerdem den Acrylamidgehalt unter die Lupe. Acrylamid entsteht bei starker Erhitzung, beispielsweise beim Backprozess von Lebensmitteln. Die Gehalte an Acrylamid sollten wegen möglicher negativer gesundheitlicher Wirkungen so niedrig sein wie es bei guter Herstellungspraxis machbar ist. Sie sollten den EU-weit gültigen Richtwert für Lebkuchen nicht überschreiten.

Bislang wurden 16 Lebkuchenproben abschließend auf den Acrylamidgehalt untersucht, keine Probe wurde beanstandet. Bei zwei weiteren Proben zeichnet sich nach der Erstuntersuchung eine leichte Überschreitung des Richtwertes ab. „Auch wenn in so einem Fall keine Gesundheitsgefahr besteht, werden die Hersteller dennoch informiert, um Minimierungsmaßnahmen einzuleiten“, hieß es aus dem LGL.

Bei den typischerweise im Weihnachtsgebäck vorkommenden Gewürzen wie Muskatnuss, Ingwer, Zimt und Gewürznelken zeigte sich im Labor ebenfalls ein erfreuliches Bild: Das LGL untersuchte im Jahr 2022 19 und im Jahr 2023 30 Proben der genannten Zutaten auf eine mögliche Belastung mit sogenannten Schwerme­tallen wie Blei.

Bei den LGL-Untersuchungen zeigten fast alle Gewürzproben in beiden Untersuchungszeiträumen keine Auf­fälligkeiten. Gehalte an den typischen Schwermetallen wie Blei, Cadmium, oder Kupfer lagen in der Regel im Spurenbereich und damit unter den aktuell gültigen Höchstgehalten.

Lediglich in einer Probe gemahlener Gewürznelken wurde ein Bleigehalt festgestellt, der über dem Höchst­gehalt lag. „Zwar wäre auch dieses Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich, dennoch wurde die Probe als nicht verkehrsfähig beurteilt und die zuständige Lebensmittelüberwachung informiert“, informierte das LGL.

hil

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