Kindergesundheit: Kassen in Schleswig-Holstein übernehmen Meningokokken-B-Impfung

Bad Segeberg – Die Krankenkassen übernehmen künftig regelhaft die Impfungen von Säuglingen und Kleinkindern gegen Meningokokken B in Schleswig-Holstein. Eltern müssen dazu nicht mehr in Vorkasse gehen. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) des Bundeslandes hin.
Meningokokken können schwere Erkrankungen wie eine bakterielle Meningitis oder eine Sepsis verursachen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte die Impfung gegen Meningokokken B Anfang 2024 empfohlen. Ende Mai vergangenen Jahres hatte der Gemeinsame Bundesausschuss sie neu in die Impfrichtlinie aufgenommen.
Da sich die Vertragspartner in Schleswig-Holstein aber nicht auf die Vergütung einigen konnten, mussten Eltern den Impfstoff und das Impfhonorar bisher aus eigener Tasche vorstrecken und konnten sich das Geld von der Krankenkasse erstatten lassen.
Jetzt hat ein Schiedsamt zur Höhe der Vergütungen von Meningokokken-B-Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder in Arztpraxen festgelegt.
„Für die Ärztinnen und Ärzte ist die Meningokokken-B-Impfung mit einem deutlich erhöhten Beratungsaufwand verbunden. Diesen Mehraufwand müssen die Krankenkassen besser vergüten als zum Beispiel die Grippeschutz-Impfung eines Erwachsenen“, erläuterte die KV-Vorstandsvorsitzende Bettina Schultz.
Die STIKO empfiehlt allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten die Impfung. Dabei sind drei Impfungen nötig, um einen ausreichenden Schutz zu erzielen. Die Impfserie soll möglichst frühzeitig begonnen und im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten verabreicht werden.
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