Politik

G-BA: Ausweitung der Meningo­kokkenimpfungen bei Säuglingen

  • Donnerstag, 7. März 2024
/Suzi Media, stock.adobe.com
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Berlin – Eine zusätzliche Impfung gegen Meningokokken soll Säuglingen künftig einen noch breiteren Schutz gegen Meningokokken bieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute mit seiner Ergänzung der Schutzimpfungsrichtlinie eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom Januar 2024 umgesetzt.

Die neue Impfempfehlung basiert laut STIKO auf zwischenzeitlich vorliegenden weiteren wissenschaftlichen Ergebnissen, unter anderem zur Impfeffektivität nach abgeschlossener Grundimmunisierung und zur Schutz­dauer der Impfung.

Der heute gefasste Beschluss tritt voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft – mit Inkrafttreten ist dann auch die zusätz­­li­­che Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B, dem in Deutschland am häufigsten auftreten­den Typ dieser Bakterien, eine Kassenleistung.

Bereits jetzt ist für Säuglinge eine Grundimmunisierung gegen Meningokokken der Serogruppe C eine regu­läre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch Meningokokken ausgelöste Erkrankungen sind zwar selten, sie können aber gerade im Säuglings- und Kleinkindalter in Form von Hirnhautentzündungen und Sepsis einen schweren Verlauf haben.

Die STIKO empfiehlt, dass Säuglinge frühzeitig – im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten – gegen Meningo­kokken der Serogruppe B geimpft werden.

Kleinkinder, die diesen empfohlenen Impfzeitraum verpasst haben, sollen die Impfung bis zum 5. Geburtstag nachholen. Unverändert wird auch weiterhin eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C im Alter von zwölf Monaten empfohlen.

Der heute gefasste Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie wird dem Bundesgesundheitsminis­terium (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Bestehen keine Einwände, kann er im Bundesanzeiger ver­öffentlicht werden und damit in Kraft treten.

EB/aha

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