Vermischtes

Krebsmedikamente gestreckt: Urteil gegen Apotheker rechtskräftig

  • Dienstag, 7. Juli 2020
/dpa
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Karlsruhe/Bottrop – Im Skandal um jahrelang gestreckte Krebsmedikamente hat der Bun­desgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus dem Ruhrgebiet bestä­tigt. Der BGH in Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie er heu­te mitteilte.

Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apo­the­ker aus Bottrop ist damit rechtskräftig. Wegen Tausender unterdosierter Krebsmedika­mente zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem Landgericht zufolge streckte er die lebenswichtige Medizin seiner Patienten aus Habgier.

Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Den Schaden für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser „Wertersatzbetrag“ sollte aus dem Vermögen des Angeklagten eingezogen werden.

Nur in diesem Punkt sprach das BGH nun von einem „geringfügigen Teilerfolg“: Die Revi­si­on werde „mit der Maßgabe als unbegründet verworfen“, dass statt der 17 Millionen Eu­ro die Einziehung von „Taterträgen“ in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.

In einem der größten Medizinskandale der vergangenen Jahre ging es um lebenswichtige Arzneimittel. In mindestens 14.500 Fällen sollen die Zubereitungen unterdosiert gewe­sen sein.

Der Apotheker habe mit den rechtswidrig erworbenen Millionen seinen luxuriösen Le­bens­stil finanziert. Peter S. hatte sich im Prozessverlauf nicht zu den Vorwürfen geäußert. Zahlreiche Patienten und Angehörige waren als Nebenkläger aufgetreten. Der Skandal war von zwei Mitarbeitern aufgedeckt worden.

Zudem gibt es gegen Peter S. Schmerzensgeldforderungen. Ein für Juni 2019 angesetzter erster Prozesstermin – eine ehemalige Krebspatientin verlangte 15.000 Euro Schmer­zens­­geld – war allerdings aufgehoben worden.

Grund: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den wegen Betrugs und vorsätz­li­chen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilten Mannes. Alle Schmerzensgeld­verfahren seien unterbrochen, hatte das Landgericht mitgeteilt. Die Betroffenen müssten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Zu den Folgen der unterdosierten Chemotherapien für die Patienten hatte das Verfahren in Essen damals keine sicheren Erkenntnisse erbracht. Nordrhein-Westfalens Gesund­heits­minister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte dazu später eine Vergleichsstudie ange­kündigt.

dpa

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