Kritik an unklarer Situation bei Erstattung von Verbandmitteln

Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine praxistaugliche und am Patienten orientierte Neuregelung der Verbandmitteldefinition durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefordert. Auslöser ist das Mitte August in Kraft getretene Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV).
Das Gesetz mache „leider die zukünftige Erstattungsfähigkeit von bestimmten Wundversorgungsprodukten sehr unklar", sagte BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll. Es sei dringend nötig, dass der G-BA nun eine praxistaugliche Regelung finde, die nicht zu einer Verschlechterung der Situation von Patienten mit chronischen Wunden führe.
Das GSAV sieht laut BVMed vor, dass Verbandmittel nicht erstattet werden, wenn sie pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch im menschlichen Körper wirken. Erstattungsfähig sind dagegen metallbeschichtete und antimikrobiell wirkende Wundversorgungsprodukte. DerG-BA muss bis spätestens 31. August 2020 sich aus dem Gesetz ergebende neue Kriterien vorlegen, die die Erstattung von Wundversorgungsprodukten durch die Krankenkassen regeln.
Nach Veröffentlichung dieser Abgrenzungskriterien gilt eine einjährige Übergangsfrist, in der alle bisher erstattungsfähigen Produkte dies weiter bleiben. „Wichtig für Ärzte und Patienten ist, dass vorläufig besondere Produkte zur Behandlung chronischer Wunden weiter erstattet werden“, erläuterte Möll.
Aus Sicht des BVMed entspricht die auf ergänzende Eigenschaften zielende Formulierung im GSAV nicht dem wissenschaftlichen und medizinischen Standard. „Der genaue Wirkort einer Substanz lässt sich nicht exakt bestimmen“, so Möll. Deshalb sei zurzeit völlig unklar, wie der G-BA diese Kriterien formulieren werde und welche Auswirkungen das auf die Erstattungsfähigkeit der Wundauflagen habe.
Der schlimmste Fall wäre, wenn jahrelang in der Therapie erfolgreiche und etablierte Produkte nach der Übergangsfrist aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen herausfielen. „Das würde Menschen mit chronischen Wunden stark schaden und ihre Behandlung unnötig erschweren oder sogar unmöglich machen", sagte der BVMed-Geschäftsführer.
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