Vermischtes

KTQ will Qualitätsmanagement­system weiterentwickeln

  • Dienstag, 9. Juli 2019

Berlin – Die KTQ GmbH wird Prozesse und Strukturen beim Qualitätsmanagement­system „Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen“ (KTQ) wei­terentwickeln. Sie greift damit Impulse aus einer Befragung von mehr als 340 Kran­ken­­häusern auf. Das berichtet die KTQ GmbH in einem Newsletter.

Zunächst soll das KTQ-Manual überarbeitet werden. Visitoren, Visitationsbegleiter, Zertifizierungsstellen, KTQ-Berater und die Qualitätsmanagementbeauftragten von KTQ-zertifizierten Einrichtungen erhalten dazu demnächst einen Aufruf mitzuarbeiten.

„Mit dem KTQ-Zertifikat erfolgt ein Qualitätsversprechen der Einrichtung für Patienten und Angehörige auf der Grundlage der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemein­samen Bundesausschusses, der Handlungsempfehlungen des Aktionsbündnisses Pa­tientensicherheit und des KTQ-Katalogs. Das wollen wir im nächsten Manual deutli­cher herausstellen“, hieß es. Außerdem soll das Feedback im Visitationsbericht ver­bessert werden.

Im KTQ-Verfahren können die Einrichtungen nach einer Selbstbewertung eine externe Visitation durch geschulte Visitoren in Anspruch nehmen. Das Visitorenteam erstellt den KTQ-Visitationsbericht und gibt eine Empfehlung an die KTQ GmbH zur Zertifi­kats­­­­ver­gabe ab. „Die KTQ-Visitoren dürfen und sollen ein Feedback abgeben, das eine Beratung dar­stellt“, berichtet die KTQ jetzt.

Auf Kriterienebene erhielten die Einrichtungen künftig ein Feedback, ob die Visitoren die Selbstbewertung der Einrichtung teilten, ob sie die Bewertung höher einschätzten oder ob sie die Höhe der Selbstbewertung nicht nachvollziehen könnten. „Die prozen­tu­ale Gesamtergebnisdarstellung, ein Benchmarking und ein damit verbundenes Ver­handeln um mehr oder weniger Punkte wird es nicht mehr geben“, so die KTQ.

Außerdem werde KTQ künftig ergänzende Themenvertiefungen anbieten, zum Bei­spiel zu Hygienemanagement, Patientensicherheit, Risikomanagement und Wissens­management. „Hierdurch wollen wir aktuelle Themen schnell ansprechen können und zudem unseren Kunden ermöglichen, immer wieder neue spannende Schwerpunkte selbst zu setzen und zum Thema der Visitation zu machen“, heißt es von KTQ. Außer­dem werde es künftig zwei Versionen der Visitation geben: Die herkömmliche Visita­tion alle drei Jahre und einen optionalen Zwischencheck bereits nach 1,5 Jahren.

Bereits im April hatte die KTQ GmbH darauf hingewiesen, dass Einrichtungen den KTQ-Qualitätsbericht nicht mehr erstellen müssen. „Dies dient der Verfahrensver­ein­fachung und Aufwandsreduzierung, nachdem mittlerweile der gesetzliche Qualitätsbe­richt verpflichtend veröffentlicht werden muss und Interessenten mit genügend objek­tiven Daten versorgt“, teilte die KTQ GmbH mit.

hil

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