Vermischtes

Landgericht München bestätigt vollständige Arztlistung auf Jameda

  • Freitag, 24. Januar 2020
/dpa
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München – Das Arzt-Bewertungsportal Jameda ist nicht verpflichtet, gelistete Arztprofile vollständig zu löschen. Das hat das Landgericht München I entschieden und damit die Klage einer Ärztin abge­wiesen.

Diese hatte Jameda vorgeworfen, aufgrund eines Anzeigenformats in den Jameda-Ergeb­nislisten für Jameda-Premiumkunden ihre Position als neutraler Mittler verlassen zu haben.

Die Münchener Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht, da das betreffende Anzeigenformat deutlich als Anzeige gekennzeichnet sei und somit keinen verdeckten Vorteil für zahlende jameda Kunden darstelle.

Darüber hinaus bekräftigte das LG München I die Position von Jameda als neutraler In­formationsmittler und betonte die Wichtigkeit vollständiger Arztlisten im Sinne einer informierten Arztwahl.

Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß begrüßte das Urteil. „Wir freuen uns, dass das LG München dem Informationsbedürfnis der Patienten einen hohen Stellenwert beimisst und vollständige Arztlisten auf jameda bestätigt“, sagte er.

Denn diese böte einen vollständigen Überblick über alle in Frage kommenden Ärzte und erlaube Patienten so eine freie und gut informierte Arztwahl.

Mit dem aktuellen Urteil bestätigten die Richter vorausgegangen Urteile vom Landge­richt München (6.12.2019) und dem Oberlandesgericht Köln (14.11.2019).

hil/sb

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