Magenballon falsch gesetzt: Bewährung für Ärztin nach Tod von Patientin

Augsburg – Wegen eines tödlichen Behandlungsfehlers beim Einsetzen eines Magenballons ist eine 63-jährige Ärztin zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Das Amtsgericht Augsburg sprach sie der fahrlässigen Tötung schuldig, wie ein Gerichtssprecher gestern Abend mitteilte. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe legte das Gericht der Angeklagten außerdem die Zahlung von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung auf.
Der Magenballon war einer Patientin 2020 in der Praxis der Angeklagten eingesetzt worden. Laut Anklage wurde er unter Anleitung und Aufsicht der Ärztin falsch platziert, was zu einem Verschluss der Atemwege und zum Ersticken der Patientin führte. Sie erlitt einen irreversiblen Hirnschaden und starb wenig später in einer Klinik.
Die Staatsanwaltschaft warf der Ärztin nicht nur die fehlerhafte Behandlung, sondern auch ein unzureichendes Notfallmanagement vor – das auch nur ungenügend in der Praxis implementiert gewesen sei. So habe die Ärztin den Ballon weder zum Platzen gebracht noch den herbeigerufenen Ärzten entsprechendes Wissen über den eingesetzten Magenballon weitergeben.
In dem Prozess musste sich die 63-Jährige auch noch wegen eines weiteren Todesfalls in ihrer Praxis verantworten. Dabei ging es um einen männlichen Patienten, der 2019 nach einer Magen- und Darmspiegelung an einem Herzkreislaufstillstand sowie einer Ateminsuffizienz gestorben war. Laut Staatsanwaltschaft war auch hier das Notfallmanagement unzureichend. In diesem Fall sprach das Amtsgericht die Ärztin allerdings frei.
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