Vermischtes

Mehr Schutz vor Radonbelastung durch Ausweisung von Vorsorgegebieten

  • Montag, 12. Oktober 2020
/vchalup, stock.adobe.com
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Berlin – Bis zum Jahresende werden die Bundesländer Gebiete ausweisen, in denen eine erhöhte Radonbelastung möglich ist. Das gilt für jene Regionen in Deutschland, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft für das Edelgas verstärkt zu erwarten sind, wie das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) heute in Berlin mitteilten.

Die Ausweisung der Radonvorsorgegebiete soll die dort lebenden Menschen besser schüt­zen. Es gelten dann etwa höhere Anforderungen für den Radonschutz bei Neubau­ten und eine Messpflicht an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss.

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht vor allem beim Zerfall von Uran im Erdboden. Von dort gelangt Radon in die Luft und kann eingeatmet werden. In der Außenluft verdünnt sich Radon schnell und stellt dort normalerweise kein Problem dar.

In Innenräumen von Gebäuden kann es sich jedoch anreichern. Wird Radon über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, erhöht sich das Risiko für Lun­genkrebs. Radon ist eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs nach dem Rau­chen.

In Deutschland ist Radon abhängig von den regionalen geologischen Beschaffenheiten sehr unterschiedlich verteilt. So sind in der norddeutschen Tiefebene die Radonkonzen­trationen meist niedrig, während sie beispielsweise in den meisten Mittelgebirgen höher liegen.

Das überarbeitete Strahlenschutzgesetz von 2018 regelt, dass die Länder bis zum Jahres­ende Radonvorsorgegebiete ausweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Überschrei­tungen des Referenzwerts kommt, ist dort höher als im restlichen Bundesgebiet.

Das bedeutet aber nicht, dass in Radonvorsorgegebieten in jedem Gebäude der Referenz­wert überschritten wird. Zudem kann es auch außerhalb dieser Vorsorgegebiete zu Über­schrei­tungen kommen.

„Die gesundheitsschädigende Wirkung von Radon ist wissenschaftlich eindeutig nachge­wiesen“, erklärte BfS-Präsidentin Inge Paulini. Trotzdem werde das von Radon ausgehen­de Risiko oft unterschätzt. Dabei könne auch jeder selbst aktiv werden, etwa durch re­gelmäßiges und intensives Lüften und das Abdichten von Gebäuden.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth betonte, mit der Ausweisung von Radonvorsorge­gebieten durch die Länder könnten gezielt solche Regionen in den Blick genommen wer­den, in denen Überschreitungen des Referenzwerts verstärkt zu erwarten seien und in denen ein größerer Handlungsbedarf bestehe. Damit werde auch das öffentliche Bewusst­sein für den Radonschutz „geschärft“.

afp

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