Mehr Unterstützung für Gewaltopfer in Strafprozessen
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Berlin – Wer Opfer einer schweren Straftat geworden ist, soll für die Dauer des Verfahrens in Zukunft leichter kostenfrei professionelle Unterstützung erhalten können. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett heute verabschiedet hat.
Aktuell gibt es pro Jahr etwa 1.600 Beiordnungen einer psychosozialen Prozessbegleitung, für die Betroffene nicht bezahlen müssen. In gravierenden Fällen sollen künftig auch Betroffene häuslicher Gewalt einen Anspruch auf diese Betreuung haben.
Bei der psychosozialen Begleitung geht es nicht um rechtliche Beratung, sondern darum, dass dafür geschulte Fachkräfte Betroffenen mit Informationsvermittlung und anderen Formen der Hilfe zur Seite stehen.
Minderjährige und Menschen mit kognitiven Einschränkungen sollen die psychosoziale Prozessbegleitung künftig von Amts wegen erhalten. Das bedeutet, dass sie dafür keinen Antrag stellen müssen.
„Gerichtsverfahren sind für Gewaltbetroffene meist sehr belastend“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Gerade die Konfrontation mit dem Täter könne für sie extrem schmerzhaft sein. Deshalb sei eine professionelle Unterstützung wichtig.
Der Gesetzentwurf zur Prozessbegleitung müsse Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt sein, sagte die SPD-Politikerin. „Wir haben ein Gewaltproblem in Deutschland und vor allem Frauen sind die Betroffenen.“
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