Politik

Sexuelle Gewalt künftig als Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten verfolgbar

  • Mittwoch, 1. November 2023
Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz. /picture alliance, Michael Kappeler
Lisa Paus (Grüne), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz. /picture alliance, Michael Kappeler

Berlin – Sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten soll in Deutschland künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf des Justizministeriums, der auf eine entsprechende Änderung des Völkerstrafrechts abzielt.

Die dort festgeschriebenen Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen sollen so angepasst werden, dass sie auch Delikte wie sexueller Übergriff, sexuelle Sklaverei und erzwunge­nen Schwangerschaftsabbruch umfassen.

Durch die Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können diese künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Weltrechtsprinzips.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wertete den Kabinettsbeschluss als „deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“. Sexualisierte Gewalt, vor allem gegen Frauen, werde in Konflikten seit langem weltweit von Terroristen und in bewaffneten Konflikten systematisch und als taktische Waffe genutzt, sagte sie.

Die Bundesregierung stärke nun „die Rechte der Opfer dieser schrecklichen Verbrechen, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, im Strafverfahren aktiv mitzuwirken“.

Nach Worten von Paus reagiert die Bundesregierung mit der Neuregelung auch auf Gräueltaten im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Zudem nahm die Grünen-Politikerin Bezug auf den Terrorangriff der radi­kalislamischen Hamas am 7. Oktober gegen Israel.

Mit dem Gesetzentwurf sollen laut Bundesregierung zudem die Rechte von Opfern von Straftaten wie Völker­mord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestärkt werden. Sie und deren Angehörige soll die Nebenklagebefugnis eingeräumt werden.

Sie könnten sich dann den in Deutschland geführten Verfahren als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger anschließen. Wurden sie für die Nebenklage zugelassen, sollen sie zudem Anrecht auf eine psychosoziale Prozessbegleitung haben – ohne weitere Voraussetzung.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf darüber hinaus die „Rezeption und Verbreitung“ wichtiger deutscher Völkerstrafrechtsprozesse fördern. Nicht deutschsprachige Journalisten sollen demnach in Zukunft Dolmetschungen nutzen können. Übersetzungen „wegweisender Urteile zum Völkerstrafrecht“ soll es zudem künftig in englischer Sprache geben.

„Das Völkerstrafrecht hat seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine dramatische Aktualität erlangt“, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP) heute zum Kabinettsbeschluss. „Jetzt gilt es umso mehr, das internationale und deutsche Völkerstrafrecht mit Leben zu füllen.“

Mit dem Gesetzentwurf stärke die Bundesregierung die Opferrechte von Betroffenen von Völkerstraftaten, erleichtere die Rezeption deutscher Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch und schließe im deutschen Recht Strafbarkeitslücken.

afp

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