Vermischtes

Millionenstrafe für Pharmafirmen wegen illegaler Absprache

  • Donnerstag, 26. November 2020
/picture alliance, DEBBIE HILL
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Brüssel – Die Pharmafirmen Teva und Cephalon sollen 60,5 Millionen Euro Strafe zahlen, weil sie mit Absprachen ein Mittel gegen Schlafstörungen künstlich teuer gehalten haben sollen. Das teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager heute in Brüss­el mit.

Konkret soll Cephalon den damaligen Konkurrenten Teva mit geschäftlichen Vorteilen da­von abgebracht haben, ein billiges Nachahmerprodukt zum Medikament Modafinil anzu­bieten.

„Es ist illegal, wenn Pharmaunternehmen vereinbaren, den Wettbewerb gegen Zahlungen auszusetzen und den Markt gegen preisgünstigere Arzneimittel abzuschotten – selbst wenn diese Vereinbarungen im Rahmen eines Patentvergleichs oder anderer scheinbar normaler Geschäftsvorgänge getroffen werden“, erklärte Vestager.

Diese „Pay-for-Delay-Vereinbarung“ habe Patienten und Gesundheitssystemen geschadet, weil ihnen preiswer­tere Arzneimittel vorenthalten worden seien.

Modafinil war unter dem Markennamen Provigil nach Darstellung der Kommission für das US-Unternehmen Cephalon ein Kassenschlager und brachte teils mehr als 40 Prozent des Umsatzes. Als 2005 die Hauptpatente für das Mittel ausliefen, versuchte der israelische Konkurrent Teva, ein halb so teures Generikum auf den Markt zu bringen.

Es entspann sich den Angaben zufolge ein Streit um Nebenpatente, die im Vergleich en­de­ten. In der Konsequenz verzichtete Teva auf ein Modafinil-Produkt. „Die Gegen­leistung waren einige für Teva vorteilhafte Nebenabsprachen und Barzahlungen“, erklärte die Kommission.

So habe Cephalon bis 2011 Konkurrenz ausgeschaltet. In dem Jahr wurde Cephalon eine Tochtergesellschaft von Teva. Von der Strafe entfallen 30,5 Millionen auf Cephalon und 30 Millionen auf Teva.

dpa

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