Vermischtes

Neue Kurzinformation zu medizinischem Cannabis erschienen

  • Donnerstag, 26. März 2020

Berlin – Das aktuelle Wissen über die medizinischen Wirkungen von Cannabis sowie mög­liche Risiken stellt eine kürzlich veröffentlichte Kurzinformation für Patienten zu­sammen. Auch nötige Schritte, um ein ärztliches Rezept für Cannabis zu bekommen, werden erläutert.

Das doppelseitige Dokument wurde vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärzte­kammer erstellt.

Seit 2017 können Betroffene sich die Kosten für eine Cannabistherapie von der Kranken­kasse erstatten lassen. Voraussetzung ist laut Infoblatt, dass es sich um eine schwere Erkrankung handelt und dass keine anerkannte medizinische Behandlung zur Verfügung steht beziehungsweise nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.

Die Therapie sollte außerdem eine Aussicht auf Besserung geben. Diese Einschätzung muss vom behandelnden Arzt getroffen werden.

Beschwerden, bei denen eine Cannabistherapie indiziert sein kann, sind dauerhafte Schmerzen, Muskelkrämpfe bei multipler Sklerose oder Lähmung der Beine, Übelkeit und Erbrechen, beispielsweise als Folge einer Chemotherapie oder ungewollter Gewichts­ver­lust, wie es bei Aids der Fall sein kann.

Die Kurzinformationen gibt weiter Auskunft über die Wirksamkeit von Cannabis und Arten von Mitteln. Darüber hinaus werden Empfehlungen von Fachleuten aufgelistet. Das Dokument steht online bereit.

kk

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