Vermischtes

Neue Qualitätskriterien bei Prüfung von ambulanter Pflege

  • Donnerstag, 28. August 2025
/picture alliance, Sebastian Gollnow
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Essen – In der ambulanten Pflege in Deutschland gelten künftig neue Standards bei der Qualitätsprüfung. Der Medizinische Dienst (MD), der jährlich Tausende ambulante Pflegedienste begutachtet, veröffentlichte heute neue Richtlinien.

Im Mittelpunkt stehe künftig die Qualität, die bei der versorgten Person ankommt, teilte die Organisation in Essen mit. Die Zeiten, in denen Pflegequalität vor allem aus Aktenordnern begutachtet werde, gingen zu Ende. Die neue Qualitätsprüfung für ambulante Pflegeeinrichtungen soll 2026 in Kraft treten. Für die stationäre Pflege gibt es bereits seit 2019 ein neues Qualitätssystem.

„Mit den neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien wird der Fokus noch stärker auf die Versorgungsqualität gerichtet“, sagte Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.

Neu sei beispielsweise die Prüfung, ob Pflegedienste eine drohende Überforderung von pflegenden Angehörigen, Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung der Pflegebedürftigen im Blick hätten. Außerdem soll das Fachgespräch zwischen den Prüfern des Medizinischen Dienstes und den Mitarbeitern von Pflegediensten an Bedeutung gewinnen.

Neu ist auch ein Bewertungssystem von A bis D, das Auffälligkeiten und Defizite deutlicher erkennbar machen soll. Die Skala reicht von „A – Keine Auffälligkeiten oder Defizite“ bis zu „C – Defizit mit Risiko negativer Folgen“ und „D – Defizit mit eingetretenen negativen Folgen“.

Um die Versorgungsqualität beurteilen zu können, werden vom Pflegedienst versorgte Personen vom Prüfdienst besucht und in Augenschein genommen. Diese Personen werden vom Prüfdienst zufällig ausgewählt. Im Juni hatte der Medizinische Dienst Bund den 8. Pflegequalitätsbericht vorgelegt.

Dafür hatte er 2023 in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen mehr als 24.700 Qualitätsprüfungen durchgeführt, bei denen die Situation von 167.000 pflegebedürftigen Personen eingeschätzt wurde.

Die Prüfer schauen sich an, wie gut die Pflegebedürftigen bei Mobilität, Körperpflege, Essen und Trinken und bei der behandlungspflegerischen Versorgung unterstützt werden. Die Prüfergebnisse sollen den Pflegeeinrichtungen eine Standortbestimmung zu ihrer Pflegequalität bieten.

In Deutschland gab es zum Jahresende 2023 rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige. 86 Prozent beziehungsweise 4,9 Millionen von ihnen wurden zu Hause versorgt, davon 3,1 Millionen durch Angehörige und Bekannte und 1,1 Millionen zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste.

kna

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