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OLG Karlsruhe entscheidet gegen Apothekenautomaten von Docmorris

  • Donnerstag, 18. Juli 2019
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Karlsruhe – Docmorris ist mit dem bundesweit ersten Apothekenautomaten erneut vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gescheitert. Das OLG wies nach Angaben einer Sprecherin die Berufung des Unternehmens gegen ein Urteil des Landgerichts Mosbach zurück. Geklagt hatte der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württem­berg.

Bereits Ende Mai hatte das OLG in ähnlichen Verfahren entschieden, dass Docmorris seinen Apothekenautomaten in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) aus Wettbewerbs­gründen nicht betreiben darf. Die europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlan­den hatte vor zwei Jahren ein solches Gerät in Betrieb genommen. Das Projekt wurde nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt.

Bei der „pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe“ konn­ten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten.

LAV-Präsident Fritz Becker wertete das Urteil als Sieg des Patienten- und Verbraucher­schutzes über das Profitstreben von Versandhändlern. Ein Docmorris-Sprecher sagte, das weitere Vorgehen des Unternehmens in diesem Fall sei noch nicht entschieden.

dpa

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