Orientierungswert für Krankenhauskosten beträgt 4,24 Prozent
Wiesbaden – Der Orientierungswert für Krankenhäuser für 2024 liegt bei 4,24 Prozent. Das teilte das Statistische Bundesamt heute mit. Damit ist die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten um 4,24 Prozent gestiegen.
Der Orientierungswert wird einmal jährlich auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes erhoben und ist ausschließlich auf Preis- oder Personalkostenänderungen zurückzuführen.
Dieser Wert gilt konkret für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2023 und des ersten Halbjahres 2024 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2022/1. Halbjahr 2023).
Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt demnach bei 4,70 Prozent und für Sachkosten bei 3,73 Prozent. Kostensteigerungen durch Verdienste des Pflegepersonals in den Kliniken sind in diesem Wert nicht enthalten. Wenn man die Pflegekosten mitberücksichtigen würde, läge der Orientierungswert etwas niedriger bei 4,12 Prozent.
Der Orientierungswert gilt als wichtiger Parameter für die Budgetverhandlungen zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Krankenhäusern. Allerdings übersteigt der Wert in diesem Jahr nicht die sogenannte Veränderungsrate, die für 2024 auf 4,41 Prozent festgelegt worden ist. Dieser Wert gibt die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen wieder und wird vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt.
Wenn der Orientierungswert die Veränderungsrate überschreitet, wird die Differenz der beiden Werte ermittelt und ein Veränderungswert festgelegt. Der Veränderungswert liegt meist zwischen den beiden Werten. Beispielsweise lag der Orientierungswert im vergangenen Jahr deutlich höher, bei 6,95 Prozent. Die Veränderungsrate lag bei 4,22 Prozent. Der Veränderungswert für 2024 wurde demnach auf 5,13 Prozent vereinbart.
Die Veränderungsrate oder der Veränderungswert sind wichtig für die Verhandlungen um die Finanzierung der Betriebskosten im stationären Bereich, darunter auch für den Landesbasisfallwert.
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