Ortskrankenkassen erhalten Millionenrückzahlungen aus Betrugsfällen

Berlin – Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) in Deutschland haben in den Jahren 2022 und 2023 knapp 11.000 Hinweise auf Abrechnungsbetrug, Bestechung, Fälschung von Unterlagen oder Missbrauch von Gesundheitskarten erhalten. 42,8 Millionen Euro an fälschlich gezahltem Geld haben sie zurückerhalten. Das geht aus dem neuen Fehlverhaltensbericht der AOK-Gemeinschaft hervor.
Danach wurden von den zuständigen Stellen bei den elf AOKen knapp 14.000 Fälle verfolgt – neben neuen auch etliche Bestandsfälle. Knapp 7.500 Fälle konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden, 1.100 Fälle wurden zur weiteren Strafverfolgung an die zuständigen Staatsanwaltschaften gemeldet. Die Höhe der gesicherten Forderungen im Vergleich zum letzten Bericht für die Jahre 2020 und 2021 ist um 7,4 Millionen gestiegen, dies entspricht einem Plus von 21 Prozent.
Die AOKen und die anderen Krankenkassen holten „unrechtmäßig erlangte Beitragsmittel wieder für die Versicherten und ihre Arbeitgebenden zurück“, sagte Knut Lambertin, alternierender Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes für die Versichertenseite.
Zwar gelinge es nicht in jedem Falle, die Forderungen durchzusetzen, zum Beispiel wegen Insolvenzen der Schuldner. In den vergangenen zwanzig Jahren seien die erfolgreich zurückgeforderten Schadenssummen aber deutlich gestiegen.
Die meisten verfolgten Fälle kamen – wie schon in den beiden vorangegangenen Berichtszeiträumen – aus den Bereichen Pflege und Häusliche Krankenpflege. Hier waren 2022 und 2023 2.772 neue Fälle zu verzeichnen.
An zweiter Stelle rangierten neue Fälle aus dem Bereich der Arznei- und Verbandsmittel (1.139 Fälle), gefolgt von 927 versichertenbezogenen Betrugsfällen. Dazu gehören beispielsweise Falschangaben bei Leistungsanträgen oder das Einlösen gefälschter Arzneimittel-Rezepte.
„Künftig wollen die Krankenkassen verstärkt auf technische Innovationen wie den Einsatz Künstlicher Intelligenz setzen, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und die betrügerischen Aktivitäten einiger weniger Akteure im Gesundheitswesen noch effektiver zu verfolgen“, kündigte die Aufsichtsratsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite, Susanne Wagenmann, an.
Die AOK-Gemeinschaft fordert in allen Bundesländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. „Aufgrund der Komplexität des Gesundheitswesens und des Sozialversicherungsrechts sind die Ermittlungsverfahren in diesem Bereich eine absolute Spezialmaterie“, so Lambertin.
Deswegen sei es wichtig, das Wissen in Staatsanwaltschaften zu bündeln, die sich langfristig und durchgängig mit diesem Thema beschäftigten, so die Forderung. „Denn die Krankenkassen sind keine Strafbehörden, und die Kriminalitätsbekämpfung ist Sache des Staates. Die Bürger haben ein Recht auf eine gute Ausstattung der Justizbehörden“, sagte Lambertin.
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