Pflegekassen lehnen rund ein Sechstel der Erstanträge ab

Berlin – Die Pflegekassen in Deutschland haben nach Angaben der Bundesregierung auch 2019 fast jeden sechsten Erstantrag auf Pflegeleistung abgelehnt. Von etwa 1,21 Millionen Anträgen seien 16 Prozent nicht bewilligt worden, wie eine Anfrage der Linksfraktion an das Bundesgesundheitsministerium ergab, über die die Zeitungen der Funke Mediengruppe heute berichten.
2018 waren demnach die Zahl der Erstanträge bei den Pflegekassen mit 1,22 Millionen sowie die Ablehnungsquote mit 15,2 Prozent annähernd gleich hoch. Zahlen für 2020 liegen laut Ministerium noch nicht vor.
Zugleich wird dem Bericht zufolge in immer mehr Fällen Widerspruch gegen die Ablehnungen der Pflegekassen eingelegt. 2019 gab es demnach 142.000 sogenannte Widerspruchsgutachten, mit denen sich Betroffene und deren Angehörige gegen die Entscheidung der Pflegekassen wehrten.
Dies entspricht etwa drei Viertel aller Ablehnungen und war die höchste Zahl seit 2011. Etwa jedes vierte Widerspruchsgutachten (26,8 Prozent) war 2019 erfolgreich. 2018 kam es zu etwa 137.000 Widersprüchen, die Erfolgsquote lag bei 28,3 Prozent.
„Viel zu viele Pflegebedürftige bleiben nach der Pflegebegutachtung ohne Pflegeleistungen“, kritisierte die Sozialexpertin der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann. Sie warf den Kassen vor, sie versuchten „durch die vielen Ablehnungen Kosten zu sparen“.
Damit verursachten sie aber höhere Folgekosten in der Zukunft, „wenn aufgrund fehlender Pflegeleistungen aus leichten Pflegefällen schwere Pflegefälle werden“.
Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag betonte, es dürfe nicht sein, „dass Versicherte jahrzehntelang in die Pflegekasse einzahlen und dann keine Leistungen erhalten, wenn sie zum Pflegefall werden“.
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