Vermischtes

Prozess: Angeklagter gesteht Tötung Fritz von Weizsäckers

  • Dienstag, 26. Mai 2020
Der 57-jährige Angeklagte (links) sitzt hinter seinem Strafverteidiger Eckart Wähner. /picture alliance, Carsten Koall/
Der 57-jährige Angeklagte (links) sitzt hinter seinem Strafverteidiger Eckart Wähner. /picture alliance, Carsten Koall

Berlin – Sechs Monate nach der tödlichen Messerattacke auf den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker hat der Angeklagte vor dem Landgericht der Hauptstadt gestanden. Er be­reue die Tat nicht, erklärte der 57-Jährige aus Andernach heute am zweiten Prozesstag.

Die Tötung des Professors sei geplant und ein Anschlag auf die Familie seit Jahren sein „Lebensziel“ gewesen. Dem Angeklagten wird Mord sowie versuchter Mord an einem Poli­zisten zur Last gelegt.

Fritz von Weizsäcker, Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, wur­de am Abend des 19. November 2019 in der Berliner Schlossparkklinik gegen Ende eines Vortrags erstochen. Er wurde 59 Jahre alt.

Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten an, insbeson­dere auf den früheren Bundespräsidenten. Bei dem Angriff wurde zudem ein Polizist schwer verletzt. Er war privat bei dem Vortrag und konnte den Angreifer schließlich über­wältigen.

Der deutsche Angeklagte erklärte weiter, die Tat sei aus einer „Traumatisierung“ heraus ge­schehen. Nachdem er 1991 einen Artikel über den Einsatz des Entlaubungsmittels „Agent Orange“ im Vietnamkrieg gelesen hatte, habe er einen Anschlag gegen den ehe­ma­ligen Bundespräsidenten verüben wollen.

Aus seiner Sicht sei Richard von Weizsäcker (1920-2015) durch seine frühere Tätigkeit für das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim mitverantwortlich für die Produktion von „Agent Orange“ gewesen. „Weil ich nicht an den Bundespräsidenten kam, habe ich die Familie ins Visier genommen.“

Zu prüfen ist im Prozess auch die Frage der Schuldfähigkeit des Mannes. Die Staatsan­walt­schaft geht davon aus, dass er die Tat unter dem Einfluss einer psychischen Erkran­kung beging. Der Angeklagte selbst erklärte, er halte seine derzeitige Unterbringung im Krankenhaus des Maßregelvollzugs für nicht richtig. Allerdings stimme er nun einer psy­chiatrischen Begutachtung zu, so der Angeklagte.

dpa

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