Prozess gegen frühere Vorgesetzte von Niels H. ab Februar terminiert

Oldenburg – Der Prozess gegen acht ehemalige Vorgesetzte des wegen einer Mordserie an Intensivpatienten verurteilten früheren Krankenpflegers Niels H. soll am 17. Februar vor dem Landgericht Oldenburg beginnen. Bis einschließlich November sind 42 Verhandlungstermine angesetzt, wie das Gericht mitteilte.
Den früheren und teils auch heute noch aktiven Mitarbeitern von zwei Krankenhäusern, an denen H. seine Verbrechen zwischen 2000 und 2005 beging, wird Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen.
Die Beschuldigten sollen Taten nicht verhindert haben, weil sie trotz vorliegender Verdachtsmomente nicht einschritten oder die Behörden informierten. Dabei geht es allerdings jeweils nur um wenige Fälle.
Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hatte die früheren Vorgesetzten H., darunter etwa Geschäftsführer und Chefärzte, ursprünglich wegen weit mehr Fällen angeklagt. Das Gericht ließ die Anklagen allerdings aus rechtlichen Erwägungen nur eingeschränkt zu.
Diese Entscheidung wurde später auch vom Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg bestätigt. Demnach sind die sehr strengen juristischen Voraussetzungen, unter denen jemand wegen bloßen Unterlassens für eine Tötungshandlung mitverantwortlich gemacht werden kann, nun in wenigen Fällen erfüllt.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Mitarbeiter der beiden Krankenhäuser getrennt angeklagt. Die Anklagen fasste das Gericht später aber zu einem Verfahren zusammen.
H. hatte während seiner Dienstzeit auf Intensivstationen von zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst schwerkranke Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie wiederzubeleben. Viele Menschen starben dadurch.
H. wurde in drei Prozessen wegen des Tods von 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Der Prozess gegen seine ehemaligen Chefs wurde zurückgestellt, bis das Urteil gegen den früheren Krankenpfleger rechtskräftig wurde.
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