Vermischtes

Prozess gegen frühere Vorgesetzte von Niels H. ab Februar terminiert

  • Donnerstag, 16. Dezember 2021
/dpa, Mohssen Assanimoghaddam
/dpa, Mohssen Assanimoghaddam

Oldenburg – Der Prozess gegen acht ehemalige Vorgesetzte des wegen einer Mordserie an Intensiv­pa­tienten verurteilten früheren Krankenpflegers Niels H. soll am 17. Februar vor dem Landgericht Olden­burg beginnen. Bis einschließlich November sind 42 Verhandlungstermine angesetzt, wie das Ge­richt mitteilte.

Den früheren und teils auch heute noch aktiven Mitarbeitern von zwei Krankenhäusern, an denen H. seine Verbrechen zwischen 2000 und 2005 beging, wird Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen.

Die Beschuldigten sollen Taten nicht verhindert haben, weil sie trotz vorliegender Verdachtsmomente nicht einschritten oder die Behörden informierten. Dabei geht es allerdings jeweils nur um wenige Fälle.

Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hatte die früheren Vorgesetzten H., darunter etwa Geschäfts­führer und Chefärzte, ursprünglich wegen weit mehr Fällen angeklagt. Das Gericht ließ die Anklagen allerdings aus rechtlichen Erwägungen nur eingeschränkt zu.

Diese Entscheidung wurde später auch vom Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg bestätigt. Demnach sind die sehr strengen juristischen Voraussetzungen, unter denen jemand wegen bloßen Unterlassens für eine Tötungshandlung mitverantwortlich gemacht werden kann, nun in wenigen Fällen erfüllt.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Mitarbeiter der beiden Krankenhäuser getrennt angeklagt. Die Anklagen fasste das Gericht später aber zu einem Verfahren zusammen.

H. hatte während seiner Dienstzeit auf Intensivstationen von zwei Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst schwerkranke Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie wiederzubeleben. Viele Menschen starben dadurch.

H. wurde in drei Prozessen wegen des Tods von 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Der Prozess gegen seine ehemaligen Chefs wurde zurückgestellt, bis das Urteil gegen den früheren Krankenpfleger rechtskräftig wurde.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung