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Ruf nach verpflichteter Offenlegung von Behandlungsfehlern

  • Montag, 22. Dezember 2025
/nimon_t, stock.adobe.com
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Berlin – Der Medizinische Dienst Bund (MD) spricht sich für eine gesetzliche Verpflichtung aus, Behandlungsfehler aktiv offenlegen zu müssen.

„Derzeit müssen Patientinnen und Patienten, bei denen die Behandlung anders als geplant gelaufen ist, nicht darüber informiert werden“, sagte der MD-Chef Stefan Gronemeyer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das müsse anders werden.

„Immer, wenn ein Fehler passiert oder ein Schaden aufgetreten ist, der nicht hätte sein sollen, müssen die Betroffenen unaufgefordert darüber in Kenntnis gesetzt werden“, so Gronemeyer.

Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst in rund 3.700 Fällen Behandlungsfehler festgestellt, wie aus dem Ende Oktober vorgestellten Jahresbericht 2024 hervorgeht. In rund 2.800 dieser Fälle (76 Prozent) gab es gesundheitliche Schäden. Ein Drittel davon bleibt dauerhaft.

Für sinnvoll hält Gronemeyer ein verpflichtendes Register für Ereignisse, die nie passieren dürften, also etwa eine Operation auf der falschen Seite oder das Vergessen von OP-Material im Körper. „Es geht hier nicht um irgendeine haftungs- oder strafrechtliche Verfolgung“, sagte er. So ein digitales Register erfordere nur wenig Aufwand, aber es erspare viel Leid.

dpa

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