Vermischtes

Schwerbehinderten­vertreter sollten gestärkt werden

  • Donnerstag, 9. September 2021
/ia_64, stockadobecom
/ia_64, stockadobecom

Berlin – Der Sozialverband VdK Deutschland dringt auf eine Stärkung der Schwerbehindertenvertretun­gen in den Betrieben. „Wir brauchen endlich einen klar geregelten Anspruch auf tage- oder stundenweise Freistellung von Vertrauensleuten, gerade auch in kleinen und mittleren Unternehmen, um die vielfältigen Aufgaben zu erledigen“, sagte heute VdK-Präsidentin Verena Bentele.

„Es reicht nicht, wenn die Politik immer nur betont, wie wichtig Inklusion in der Arbeitswelt sei, sie muss endlich auch die Voraussetzungen dafür schaffen“, so Bentele. Der VdK als langjähriger Ansprechpartner und Lobbyverband für schwerbehinderte Beschäftigte habe daher gemeinsam mit dem Bundes-Netzwerk Schwerbehindertenvertretungen Kernforderungen erarbeitet.

„Gemeinsam werden wir darauf dringen, dass unsere Forderungen in den nächsten Koalitionsvertrag aufgenommen und in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden“, kündigten Bentele und Alfons Adam, Initiator und Sprecher des Bundes-Netzwerks, an.

Bentele forderte zudem, die Vertrauenspersonen schwerbehinderter Beschäftigter frühzeitig einzube­ziehen bei geplanten Personalmaßnahmen, etwa bei Versetzungen und Aufhebungsverträgen: „Ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen müssen personelle Maßnahmen der Arbeitgeber, die Beschäftigte mit Behinderungen betreffen, künftig unwirksam sein.“

Die Arbeitgeber sollten auch bei langzeiterkrankten Beschäftigten verpflichtet werden, nach jeder been­deten medizinischen Rehabilitation das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanage­ment (BEM) anzubieten. Versprochene Verbesserungen habe der Gesetzgeber bisher nur unzureichend umgesetzt.

Weiter beklagte Adam, fast 44.000 Unternehmen beschäftigen bundesweit seit vielen Jahren keinen einzigen schwerbehinderten Menschen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet seien. Damit erfülle ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Unternehmen die Pflichtquote nicht.

„Wir brauchen eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nur unzureichend (unter zwei Prozent) nachkommen“, forderte der Sprecher des Bundesnetz­werks. Dieses wurde 2019 von Schwerbehindertenvertrauenspersonen aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst sowie Arbeitskreisen auf Landes- und Bundesebene gegründet.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung