Spezifikation für das elektronische T-Rezept veröffentlicht

Berlin – Die Gematik hat die finale Spezifikation für das elektronische T-Rezept veröffentlicht. Das T-Rezept ist ein Sonderrezept für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid, die besonderen Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung unterliegen.
Diese drei Wirkstoffe besitzen eine sogenannte teratogene Wirkung. Das bedeutet, sie können während der Schwangerschaft Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind verursachen.
Aufgrund dieser fruchtschädigenden Eigenschaften sind sie besonders streng reguliert und dürfen nur unter klar definierten Sicherheitsvorgaben verordnet werden. Jährlich werden rund 170.000 T-Rezepte in Deutschland ausgestellt.
Bislang wird das T-Rezept in Papierform als amtliches Formblatt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und muss bei Bedarf von den verordnenden Ärztinnen beziehungsweise Ärzten angefordert werden.
Mit dem elektronischen T-Rezept werde ein weiterer Verordnungsprozess digitalisiert – und zugleich die elektronische Medikationsliste (eML) funktional erweitert, so die Gematik.
Der erfolgreiche Abschluss der Kommentierungsrunden mit den Gesellschaftern der Gematik sowie dem BfArM markiere den Beginn der Umsetzungsphase durch die Industrie. Die Einführung des elektronischen T-Rezepts ist für das Jahr 2026 geplant.
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