Streit um TV-Werbung für Onlinecasinos

München − Dürfen Onlinecasinos bundesweit für sich werben, obwohl sie nur in einem Bundesland erlaubt sind? Diese Frage ist gestern am Münchner Landgericht I verhandelt worden. Die Parteien waren per Video zugeschaltet.
Auf Klägerseite forderte der Bundesverband der Deutschen Glücksspielunternehmen, dass ein privater Fernsehsender mit Sitz in München nicht mehr für nicht bundesweit erlaubte Onlinecasinos und Onlineautomatenspiele werben darf.
Der beklagte Sender argumentierte dagegen, dass beides in Schleswig-Holstein erlaubt sei und dies in der Werbung auch deutlich gemacht werde. Außerdem, so die Vertreter des Senders, seien auch die Aufsichtsbehörden nicht gegen die beworbenen kostenlosen Spieleseiten eingeschritten. Der Privatsender hatte zwischenzeitlich mit 15 Millionen Euro im Monat allein für eine Glücksspielseite geworben.
Bislang ist Schleswig-Holstein das einzige Bundesland in Deutschland, das Lizenzen für Glücksspiele im Internet vergibt. In Werbespots gibt es deshalb oft den Hinweis: „Dieses Angebot gilt nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein.“
Die Verhandlung fand unter technisch besonderen Umständen statt: Während die Vorsitzende Richterin persönlich im Gerichtssaal saß, wurden die gerichtlichen Vertreter des Glücksspielverbandes auf der einen und des Privatsenders auf der anderen Seite per Video aus ihren Home Offices zugeschaltet.
Ein weiterer Verfahrenstermin im Rechtsstreit um die Online-Casinos wurde für Mitte Juli festgelegt. Ob dann ein Urteil gesprochen oder erneut verhandelt wird, blieb zunächst unklar.
Weil sich im März die Ministerpräsidenten der Länder grundsätzlich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigten, könnten Glücksspiele im Internet wie Onlinepoker oder Onlinecasinos allerdings bald auch bundesweit prinzipiell erlaubt sein. Der Staatsvertrag soll − wenn er von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert wurde − am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
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