Vermischtes

Tod eines Coronapatienten: Krankenpflegerin verurteilt

  • Mittwoch, 14. September 2022

Düsseldorf – Eine Krankenpflegerin ist in Düsseldorf wegen versuchten Totschlags an einem COVID-19-Patien­ten schuldig gesprochen worden. Das Landgericht verurteilte die Frau heute zu zwei Jahren Haft auf Bewäh­rung. Außerdem verhängte das Gericht ein vierjähriges Berufsverbot gegen die 41-Jährige.

„Sie ist davon ausgegangen, zum Wohl des Patienten zu handeln“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Ihr Motiv sei Mitleid gewesen. Andererseits habe sie sich über die klare Weisung des Oberarztes hinweggesetzt.

Die 41-Jährige hatte gestanden, die Dosis eines wichtigen Blutdruckmedikaments halbiert zu haben. Sie habe das Leiden des 52-jährigen Intensivpatienten verkürzen wollen. Der Patient war wenige Stunden später auf der Intensivstation eines Neusser Krankenhauses gestorben.

Die Ärzte hätten mit dem baldigen Ableben des Patienten gerechnet, führte der Richter aus. Dessen Lunge sei schwer geschädigt gewesen, sein Kreislauf sei von Apparaten aufrecht erhalten worden. Weil nicht auszu­schlie­ßen war, dass der schwerst kranke Mann auch ohne den eigenmächtigen Eingriff der Krankenpflegerin gestor­ben wäre, war der Frau nur versuchter Totschlag vorgeworfen worden.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Strafforderung von Staatsanwältin Laura Hollmann. Die Verteidiger sprachen sich ebenfalls für eine Bewährungsstrafe aus und verzichteten nach dem Urteil auf Rechtsmittel.

„Man hat einen Eindruck bekommen, wie es auf den Intensivstationen zu Coronazeiten zugegangen ist“, sagte einer der Verteidiger. „Von der Belastung können wir uns alle kein Bild machen.“ Inzwischen habe sich die Frau beruflich umorientiert und wolle in ihren alten Beruf nicht zurückkehren.

dpa

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