Unterschiede bei Ausbildungsvergütungen weiter hoch

Düsseldorf – Die Unterschiede bei den tariflich festgelegten Ausbildungsvergütungen sind weiterhin beträchtlich. Das berichtet das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Im ersten Ausbildungsjahr reicht demnach die Spannbreite von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 620 Euro pro Monat im Friseurhandwerk bis zu rund 1.200 Euro in Pflegeberufen in vielen öffentlichen Einrichtungen.
„In einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit überdurchschnittlich stark angehoben worden“, sagte der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. Die Tarifvertragsparteien reagierten auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden könne.
Den größten Zuwachs bei den untersuchten 20 Tarifbranchen verzeichnet demnach das Backhandwerk. Hier werden die Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2023 im ersten Ausbildungsjahr um 26,5 Prozent angehoben. Erhöhungen um 20 Prozent und mehr gab es außerdem im bayerischen Gastgewerbe, der westdeutschen Floristik und der Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalen.
Mehr als Prozent stiegen die Ausbildungsvergütungen im sächsischen Gastgewerbe, in der Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern) und im Privaten Bankgewerbe. In der Mehrzahl der Branchen wurden die Vergütungen im Laufe des letzten Ausbildungsjahres zwischen 2,0 und 7,5 Prozent angehoben.
„Trotz eines erheblichen Aufholprozesses ist das Niveau der Ausbildungsvergütung in einigen Tarifbranchen nach wie vor sehr niedrig“, sagte Schulten. Hinzu kämen die Branchen ohne Tarifvertrag, in denen Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung hätten.
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