Vermischtes

Urteil gegen Patientenmörder Högel rechtskräftig

  • Freitag, 11. September 2020
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Oldenburg – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichtes Oldenburg gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes bestätigt. Der 3. Strafsenat verwarf die gegen das Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten sowie eines Nebenklägers, wie der BGH heute mitteilte.

Högel war im Juni 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mit der Entscheidung rechtskräftig.

Die Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den Strafsenat habe keinen Rechtsfehler ergeben, erklärte der BGH. Sämtliche Rügen seien ohne Erfolg geblieben. Die kompletten Verfahrensunterlagen inklusive Stellungnahmen waren dem BGH im März zugegangen.

Sowohl Högel als auch ein Nebenkläger hatten gegen das Urteil vom 6. Juni 2019 Revision eingelegt. Damals war der heute 43-jährige Högel wegen der Morde an Patienten unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In 15 Fällen wurde er vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.

Högel war in den Kliniken in Oldenburg und in Delmenhorst als Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig. Er tötete nach Feststellung des Landgerichts im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni 2005 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreichte, die zu einem Herzstillstand oder Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Dabei ging es ihm in erster Linie darum, sich danach um die Reani­mation der Patienten bemühen zu können und vor Kollegen zu glänzen.

In dem Komplex stehen weitere Verfahren gegen Ex-Klinikmitarbeiter aus Delmenhorst und Oldenburg im Raum.

dpa

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