Verbände sehen neues Tierschutzgesetz als nicht EU konform

Berlin – Tierschutzverbände kritisieren neue Vorschläge für Änderungen des Tierschutzgesetzes. Die Nachbesserungen der Bundesregierung würden bekannte Probleme nicht ausreichend beheben, schrieben fünf Verbände, darunter PETA und die Ärzte gegen Tierversuche.
Die EU-Kommission hatte 2018 die deutsche Umsetzung der EU-Tierschutzrichtlinien für unzureichend befunden. An mehr als 20 Stellen fand sie Verbesserungsbedarf. Seitdem läuft ein Verfahren wegen EU-Vertragsverletzung.
Die 2010 erlassene Richtlinie „zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ sollte bis 2012 von allen Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden. 2020 hat nun das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Änderungsentwurf vorgelegt. Doch wichtige Kritikpunkte blieben bestehen, so die Tierschützer.
Zum einen geht es um die Prüfpflicht bei Genehmigungsanträgen von Tierversuchen: Bisher dürfen die Zulassungsbehörden nicht prüfen, ob die Versuche unerlässlich und ethisch vertretbar sind. Sie müssen sich auf die Angaben der Antragsteller verlassen.
Dies sei ein eklatanter Fehler, der zu Lasten der Tiere geht, sagte die EU bereits 2018. Der neue Entwurf von 2020 bleibe bei der Regulierung dieser Prüfpflichten zu schwammig, bemängeln die Tierschutzverbände.
Der zweite große Kritikpunkt ist der Umgang mit sogenannten „vorgeschriebenen Tierversuchen“. Dazu zählen alle gesetzlich verpflichteten Versuche, beispielsweise in der Arzneimittelentwicklung oder der Gentechnik. Die Verwendung von Tieren muss hierbei bislang nur einer Behörde gemeldet, nicht aber von ihr genehmigt werden.
Laut EU-Tierversuchsrichtlinie müssen jedoch alle Tierversuchsvorhaben einen Genehmigungsprozess durchlaufen. Der Änderungsentwurf sieht hier eine automatische Genehmigung nach Ablauf einer Wartezeit vor. Die Tierschützer kritisieren dies als Hintertür.
„Es wird klar, dass die Bundesregierung an vielen Stellen versucht, den Status quo – eine nicht tierschutzgerechte und europarechtswidrige Regelung der Tierversuche – beizubehalten“, kommentieren die Tierschutzverbände.
Zusätzlich zu PETA Deutschland und den Ärzten gegen Tierversuche kommt die Kritik auch von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere sowie vom Verband Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner.
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