Krebsforscher erhalten Bußgeldbescheide nach Experimenten mit Mäusen

Karlsruhe – Zwei Krebsforscher haben nach Experimenten mit Mäusen am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg Bußgeldbescheide erhalten. Die Bußgelder lägen im dreistelligen Euro-Bereich, teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe mit. Die Wissenschaftler hätten eine Verlängerung eines Experiments mit Mäusen um sechs Wochen nicht ordnungsgemäß angezeigt. Sie arbeiten inzwischen nicht mehr am DKFZ.
Das Verfahren gegen eine dritte Person wurde eingestellt, ihr sei keine Beteiligung nachzuweisen. Das Regierungspräsidium ist Genehmigungsbehörde für Tierversuche.
Bei dem Versuch sollte die Wirksamkeit einer Virentherapie gegen das besonders bösartige Ewing-Sarkom an Mäusen untersucht werden. An diesen Tumoren leiden vor allem Kinder.
Ärzte gegen Tierversuche erstattete in Zusammenarbeit mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) im Januar 2019 Strafanzeige gegen eine Forscherin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das Regierungspräsidium folgte mit einer Strafanzeige gegen zwei weitere Forscher. Im Juli 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Strafanzeige ein. In der Einstellungsbegründung wurde zugegeben, dass der Genehmigungszeitraum um 6 Wochen überschritten worden sei und dass Mäuse aus „organisatorisch-personellen Gründen“ zu spät getötet worden waren. Die Verbände legten Beschwerde ein, da es sich aus ihrer Sicht eindeutig um einen Straftatbestand handelt.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, das nun in den Bußgeldbescheiden an zwei Forscher mündete.
Nach Angaben des DKFZ werden in Deutschland jährlich etwa 2,8 Millionen Tiere – meist Mäuse und Ratten – für wissenschaftliche Versuche eingesetzt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: