Verbotene Sterbehilfe: Arzt muss ins Gefängnis

Essen – Nach einem assistierten Suizid ist ein Arzt aus Datteln (Kreis Recklinghausen) zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Essener Landgericht verurteilte ihn gestern wegen Totschlags.
Der 81-jährige Mediziner hatte einem psychisch kranken Mann aus Dorsten im August 2020 eine tödliche Infusion gelegt. Das Ventil hatte der 42-Jährige anschließend selbst geöffnet.
Dem Gericht zufolge sei der Patient aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung jedoch nicht in der Lage gewesen, die Tragweite seines Handels zu erfassen und frei verantwortlich zu entscheiden.
Der Patient soll viele Jahre an paranoider Schizophrenie gelitten haben. Außerdem soll er Wahnvorstellungen und Depressionen gehabt haben. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Angeklagte das erkannte habe, die Sterbehilfe aber trotzdem durchgeführt habe.
„Sein primäres Ziel war es, einer schwer kranken und leidenden Person den Wunsch zu sterben zu erfüllen – aus Mitleid“, so Richter Simon Assenmacher bei der Urteilsbegründung.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft beantragt. Der Arzt hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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