Vermischtes

Verfassungsgericht: Volksbegehren zu Krankenhäusern unzulässig

  • Donnerstag, 21. Januar 2021

Berlin – Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat ein 2018 gestartetes Volksbegehren für bessere Kran­ken­häuser als unzulässig eingestuft. Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Mindestausstattung aller Krankenhausbereiche mit Personal liege beim Bund und nicht beim Land, entschied das Gericht in einem heute veröffentlichten Beschluss (VerfGH 105/19).

Es schloss sich damit der Haltung des Berliner Senats an, der einen von der Initiative erarbeiteten Ge­setz­entwurf aus denselben Gründen als unvereinbar mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz eingestuft hatte.

Die Initiative „Gesunde Krankenhäuser“, die auch von der Gewerkschaft Verdi mitgetragen wird, fordert unter anderem verbindliche Personalschlüssel in der Pflege und mehr Geld für Kliniken.

Sie hatte ihren Gesetzentwurf 2018 mit 47.000 Unterstützerunterschriften bei der Innenverwaltung einge­reicht und einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gestellt. Gut ein Jahr später lehnte der Senat das ab und rief den Verfassungsgerichtshof an.

Sowohl der Regierende Bürgermeister Michael Müller als auch Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) betonten indes mehrfach, dass sie die Anliegen der Initiative teilen. Berlin tue einiges, um die Situation an den Kliniken zu verbessern.

dpa

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