Vermischtes

Weniger Kliniken erhalten Erlaubnis für komplexe Eingriffe

  • Freitag, 4. November 2022
/SciePro, stock.adobe.com
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Berlin – Die Anhebung der Mindestmenge für komplexe Operationen an der Speiseröhre von zehn auf 26 Eingriffe pro Jahr wird 2023 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung führen. Das lässt sich aus der „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK ableiten.

Demnach reduziert sich die Zahl der Klinikstandorte, die Ösophagus-Operationen durchführen dürfen im kommenden Jahr um ein Drittel auf 147 Krankenhäuser. Insgesamt dürfen im kommenden Jahr noch 1.064 Kliniken Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen. Das sind sechs weniger als in diesem Jahr.

Der Transparenzkarte zufolge verringert sich die Zahl der berechtigten Kliniken bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) um 19 auf nunmehr 405. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht werden es sechs Standorte weniger sein als in diesem Jahr. Die bundes­weite Zahl, der an der Versorgung beteiligten, neonatologischen Abteilungen, liegt dann bei 157.

Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands erneuerte angesichts der Zahlen die Forde­rung der AOK, dass Qualitäts- und Strukturvorgaben bei der anstehenden Krankenhausreform eine wichtige Rolle spielen sollten.

„Die Konzentration komplexer Leistungen ist sinnvoll und notwendig, um die Behandlungsqualität zu ver­bessern und die Patientensicherheit zu erhöhen. Hier hinken wir in Deutschland im Vergleich zu vielen ande­ren europäischen Staaten deutlich hinterher“, sagte sie.

Neben dem Ausbau der bestehenden Mindestmengen sollten aus Sicht der AOK weitere bundeseinheitliche und verbindlich umzusetzende Qualitäts- und Strukturvorgaben geschaffen werden, um für mehr Behand­lungs­qualität zu sorgen.

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es aktuell für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (bisher zehn, ab nächstem Jahr 26), und Bauspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (bisher 14, ab nächstem Jahr 20 Fälle pro Jahr).

Zudem werden ab 2024 bereits beschlossene Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen und für thoraxchi­rurgische Behandlungen von Lungenkrebs greifen.

Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Einführung weiterer Mindestmengen, unter anderem für die Durchführung von Herztransplantationen.

Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelen­ke und über die Neukonzeption der Mindestmenge zu Stammzelltransplantationen beraten.

hil/sb

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