Zahl der Reha-Anträge auf rund drei Millionen gestiegen

Frankfurt – Die Zahl der Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe ist im Jahr 2022 auf etwa drei Millionen gestiegen – 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem neuen sogenannten Teilhabeverfahrensbericht 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hervor.
Danach wurden 84 Prozent der Anträge vollständig oder teilweise bewilligt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines bewilligten Antrags betrug 24 Tage und hat sich damit um vier Tage verlängert.
Ein Antragsteller hat die Möglichkeit, gegen die Leistungsentscheidungen eines Trägers rechtlich vorzugehen. Im Jahr 2022 wurden laut dem Bericht 53,0 Prozent der Widersprüche und 28,5 Prozent der Klagen zugunsten des Leistungsberechtigten entschieden.
Wird bei einem Rehabilitationsträger ein Antrag auf Reha- und Teilhabeleistungen gestellt, für die er nicht zuständig ist, leitet er diesen Antrag an den seiner Auffassung nach zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Der Bericht zeigt: Im Jahr 2022 wurden durchschnittlich 7,3 Prozent der Anträge weitergeleitet. Dies entspricht dem Anteil in den Vorjahren.
Für den Bericht haben 1.162 Reha-Träger Kennzahlen geliefert, dazu gehören alle gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Träger der Eingliederungshilfe.
Bei der BAR sind 1.1200 Träger registriert. Damit liegt die Meldequote laut der BAR erstmals über 90 Prozent. Keine Daten gemeldet haben 105 Träger (8,3 Prozent).
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