Zahl der Schwerbehinderten leicht gestiegen
Wiesbaden – Die Zahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland ist leicht gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, lebten Ende vergangenen Jahres rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Das waren rund 1,8 Prozent oder 136.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Der Anteil an der gesamten Bevölkerung betrug 9,5 Prozent.
Etwas mehr als die Hälfte (50,4 Prozent) waren Männer. Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf: So war circa ein Drittel (34 Prozent) der schwerbehinderten Menschen 75 Jahre und älter. 44 Prozent gehörten der Altersgruppe von 55 bis 74 Jahren an. Nur 2 Prozent waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Mit nahezu 89 Prozent wurde der großteil Teil der Behinderungen durch eine Krankheit verursacht, rund drei Prozent der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf. Knapp ein Prozent der Behinderungen war auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.
Körperliche Behinderungen hatten 58 Prozent der schwerbehinderten Menschen: Bei 25 Prozent aller schwerbehinderten Menschen waren die inneren Organe beziehungsweise Organsysteme betroffen. Bei elf Prozent waren Arme und/oder Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren zehn Prozent Wirbelsäule und Rumpf.
In vier Prozent der Fälle lag Blindheit beziehungsweise eine Sehbehinderung vor. Ebenfalls vier Prozent litten unter Schwerhörigkeit, Gleichgewichts- oder Sprachstörungen. Der Verlust einer oder beider Brüste war bei zwei Prozent Grund für die Schwerbehinderung.
Geistige oder seelische Behinderungen hatten insgesamt 13 Prozent der schwerbehinderten Menschen, zerebrale Störungen lagen in 9 Prozent der Fälle vor. Bei den übrigen Personen (19 Prozent) war die Art der schwersten Behinderung nicht ausgewiesen.
Bei knapp einem Viertel der schwerbehinderten Menschen (23 Prozent) wurde vom Versorgungsamt der höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt. 33 Prozent wiesen einen Behinderungsgrad von 50 auf. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt sowie einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben.
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