Clearingstelle für Menschen mit Behinderungen in Brandenburg

Potsdam – Zur Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Behörden und Menschen mit Behinderungen ist im Brandenburger Sozialministerium eine neue Clearingstelle eingerichtet worden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz sei zu Jahresbeginn die Eingliederungshilfe deutlich verändert worden, teilte die Landesbehindertenbeauftragte Elke Mandel gestern mit.
Nach einer solchen Reform seien auch Differenzen zwischen zuständigen Behörden und betroffenen Menschen zu erwarten. In Brandenburg gibt es nach Angaben des Ministeriums von November etwa 450.000 Behinderte, darunter 325.000 Schwerbehinderte.
Mit den neuen Regelungen sei der Perspektivwechsel vom Fürsorgeprinzip zu einem modernen Teilhaberecht erfolgt: „Welche Unterstützung Menschen wegen ihrer Behinderung bekommen, hängt damit nur noch davon ab, was sie brauchen und was sie möchten, und nicht länger davon, wo sie untergebracht sind.“
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