Zusammenarbeit in der Notfallversorgung zwischen Berlin und Brandenburg soll verbessert werden

Berlin/Brandenburg – Die Rettungsdienste und die Zentralen Notaufnahmen der Länder Berlin und Brandenburg arbeiten ab dem 1. Dezember 2023 noch enger als bisher zusammen.
Mit dem Interdisziplinären Versorgungsnachweis IVENA soll es möglich sein, sowohl Patientinnen und Patienten der Brandenburger Rettungsdienste in den Berliner Zentralen Notaufnahmen als auch Patienten des Berliner Rettungsdienstes in den Brandenburger Zentralen Notaufnahmen länderübergreifend, digital und in Echtzeit anzukündigen und zuzuweisen.
Neben der Anmeldung der Patienten können auch die für die klinische Weiterversorgung notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen – wie etwa Neurologie, Schockraum oder Herzkatheterlabor – durch den Rettungsdienst und die Leitstellen eingesehen und gegebenenfalls für Notfallpatienten reserviert werden.
Wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg heute in einer Mitteilung betonte, beschleunige dies die Patientenübernahme in der Zentralen Notaufnahme und in die klinische Weiterversorgung und verbessere die notfallmedizinische Versorgungsqualität.
Berlin und Brandenburg folgen damit einer Vereinbarung, in der Gesundheitsversorgung und insbesondere in der Notfallversorgung an den Landesgrenzen eng zusammenzuarbeiten.
Bei hochspezialisierten Formen der Notfallversorgung, wie zum Beispiel der Schwerbrandverletztenversorgung, funktioniere die bundesweite Zusammenarbeit bereits sehr gut. Man übertrage mit IVENA diesen Grundsatz der länderübergreifenden Zusammenarbeit nun auch auf die notfallmedizinische Regelversorgung.
Insbesondere für Spezialfachabteilungen, welche nicht flächendeckend verfügbar sind, aber auch in Zeiten hoch ausgelasteter notfallmedizinischer Versorgungsstrukturen könnten für Notfallpatienten nun noch schneller die richtigen und aufnahmebereiten Zentralen Notaufnahmen gefunden werden.
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