Ärzteschaft

Ruf nach direktem Zugang zu Fachärzten bei Unfallverletzungen

  • Dienstag, 21. Juli 2026
/tong2530, stock.adobe.com
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Berlin – Unfallverletzte sollten im künftigen Primärversorgungssystem von der verpflichtenden Erstvorstellung bei einem Hausarzt ausgenommen werden. Für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung sollte weiter die durchgangsärztliche Versorgung gelten. Darauf drängt der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) zusammen mit anderen Verbänden in einem gemeinsamen Positionspapier.

Eine verpflichtende Vorstellung beim Durchgangsarzt (D-Arzt) erfolgt im Augenblick, wenn eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) von mehr als einem Tag oder eine Behandlungsbedürftigkeit von mehr als einer Woche zu erwarten ist.

„Dadurch werden Bagatellverletzungen von vornherein aus dem spezialisierten Versorgungspfad herausgenommen, während bei relevanten Verletzungen frühzeitig eine fachärztliche unfallchirurgisch-orthopädische Ersteinschätzung erfolgt“, heißt es in dem Papier.

Auf dieser Grundlage werde entschieden, ob eine weitere fachärztliche Behandlung im Rahmen der „Besonderen Heilbehandlung“ erforderlich oder ob die Weiterbehandlung durch einen anderen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin im Rahmen der „Allgemeinen Heilbehandlung“ ausreichend sei.

„Das System ermöglicht damit eine effiziente Steuerung und eine bedarfsgerechte Einbindung sowohl des fachärztlichen als auch des hausärztlichen Bereichs“, konstatieren die Verbände.

„Hausärztinnen und -ärzte sind für die Primär- und Weiterversorgung chronisch kranker, multimorbider und koordinationsbedürftiger Patientinnen und Patienten unverzichtbar und sollten nicht zusätzlich mit Fallkonstellationen belastet werden, für die bereits qualitätsgesicherte und spezialisierte Versorgungsstrukturen bestehen“, erklärte BDC-Präsident Dietmar Pennig.

Niedergelassene Durchgangsärzte seien vertraglich verpflichtet, ihre Praxen für die Akutversorgung von Arbeits- und Schulunfällen offenzuhalten. Sie verfügten über die erforderliche sachliche und personelle Ausstattung.

„Um Doppelstrukturen, unnötige Mehrfachkontakte und Qualitätseinbußen zu vermeiden, sollten diese Versorgungskapazitäten auch weiterhin von gesetzlich versicherten Unfallverletzten direkt genutzt werden können“, so Pennig.

Das Positionspapier unterstützen neben dem BDC auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie, der Bundesverband der Durchgangsärzte sowie der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen.

hil

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