Gesundheitsministerkonferenz: Leitplanken zur Einführung des Primärversorgungssystems

Hannover – Die Gesundheitsminister der Länder wollen die zeitnahe Einführung eines Primärversorgungsystems und nennen dabei einige Leitplanken, die dafür wichtig sind.
Dazu gehört unter anderem die Formulierung von konkreten Aufgaben für Hausärzte, die Überprüfung der hausärztlichen Vergütung sowie eine genaue Definition von Ausnahmen der hausärztlichen Steuerung. Zudem sollen Arztpraxen durch einen stärkeren Bürokratieabbau entlastet werden.
Das sehen Beschlüsse der 99. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vor, die kürzlich veröffentlicht worden sind.
Die Konferenz aller Landesgesundheitsministerinnen und -minister fand bereits am 10. und 11. Juni in Hannover statt, allerdings werden die von der GMK geeinten Beschlüsse erst einige Tage danach veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Länder diese im Nachgang nochmal untereinander abstimmen und Formulierungen anpassen.
In einem zentralen Beschluss fordert die GMK den Bund auf, die Einführung eines Primärversorgungssystem wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, „zügig und konsequent umzusetzen“. Dafür soll der im Januar gestartete Fachdialog weitergeführt und die darin gewonnenen Erkenntnisse für die Ausgestaltung berücksichtigt werden.
Der GMK zufolge braucht es für die Einführung „einen stufenweisen Implementierungsansatz mit klaren Übergangsregelungen und einem verbindlichen Zeitplan“, um Überlastungen zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.
Die Aufgaben für Hausärztinnen und -ärzte sollten klar definiert werden. „Bestandteil der Aufgabenbeschreibung sollte insbesondere die verbindliche Bereitstellung geeigneter Terminslots für akute und planbare Behandlungsanlässe sein“, heißt es in einem angenommenen Beschluss.
Das gelte auch für die Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Behandlungen bei Nichtvermittlung eines Termins. Diesen Vorschlag hatte Andreas Philippi (SPD), GMK-Vorsitzender und niedersächsischer Gesundheitsminister, bereits in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt im Februar skizziert.
Zudem sollten Ausnahmen für welche Fachärzte das System nicht gelten solle – für Augenheilkunde, Gynäkologie, Kinder- und Jugendmedizin, Psychotherapie, Früherkennung sowie bestimmte schwere chronische Erkrankungen –, „patientengerecht, barrierearm und praktikabel“ definiert werden.
Koordinationsaufgaben in der Vergütung abbilden
Weiter benötigt es der GMK zufolge eine Überprüfung, ob das Vergütungssystem an die Anforderungen des Primärversorgungssystem angepasst werden muss. „Dabei sind insbesondere kontaktunabhängige Leistungspositionen für Koordinations-, Steuerungs- und Teamleistungen im Bereich der primärversorgenden Akteure zu berücksichtigen“, heißt es in dem geeinten Beschluss.
Für eine strukturierte Übergabe von Patienten sowie die digitale Kommunikation zwischen Ärztinnen und Ärzten und weiteren Leistungserbringern wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zudem dazu aufgerufen, das bundesweit einheitliche, interoperable und für alle verbindliche Kommunikationstool weiter auszubauen.
Zudem müsse parallel die interprofessionelle Ausrichtung der Primärversorgung gestärkt, also organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen für Delegation, Case- und Care-Management sowie den Einsatz qualifizierter nicht ärztlicher Gesundheitsberufe verbessert werden.
Evaluierung ermöglichen
Die GMK fordert außerdem eine bundesweite wissenschaftliche Evaluierung der Einführung. Ergebnisse sollten regelmäßig veröffentlicht werden, etwa zu Effekten auf Wartezeiten, Versorgungsqualität, regionale Versorgungsgerechtigkeit sowie Arbeitsbelastung und Bürokratie.
Die Landesministerinnen und -minister setzen sich für einen Bürokratieabbau in Arztpraxen ein. So bittet die GMK das BMG zu prüfen, ob im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung eine Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro pro Ärztin/Arzt und Quartal gesetzlich festgelegt werden.
Auch bei den Abrechnungsprüfungen soll geschaut werden, ob eine Erhöhung der Bagatellgrenze auf 300 Euro pro Ärztin/Arzt und Quartal und Krankenkasse gesetzlich festgelegt werden kann, um den unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand für häufige Abrechnungsprüfungen, die sich auf niedrige Rückforderungsbeträge beziehen, deutlich zu reduzieren.
Zudem sollte geprüft werden, wie die doppelte Datenerhebung (doppelte Registerführung) eingestellt und wie eine Entlastung der Arztpraxen durch die vollständige Digitalisierung des Ausstellungsprozesses von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne Medienbrüche umgesetzt werden könnte.
Weiter will die GMK herausfinden, ob es Möglichkeiten der Prozessdigitalisierung gibt, die es den Arztpraxen ermöglicht, über den KIM-Dienst die Ersatzbescheinigungen von den Krankenkassen anzufordern und diese direkt im Praxisverwaltungssystem ablegen zu können.
Darüber hinaus soll die Zulassungsverordnung für Ärzte zeitnah „umfassend digitalisiert und entbürokratisiert“ werden, fordert die GMK.
Mehr Beschlüsse im ambulanten Bereich
Darüber hinaus appelliert die GMK erneut an die Bundesregierung, zeitnah ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz) vorzulegen. Darauf pochen der Bundesrat und die GMK bereits seit vielen Jahren.
Auch soll das BMG prüfen, inwiefern rechtliche Anpassungen nötig sind, damit Kassenärztliche Vereinigungen ausreichend Möglichkeiten haben, auf finanzielle Schieflagen oder Insolvenzen von MVZ zu reagieren und die Versorgung kurzfristig sicherzustellen. Diesen Antrag hatte Hamburg eingebracht, weil dort kürzlich die Versorgung unter anderem krebskranker Menschen durch die Insolvenz eines MVZ kurzzeitig gefährdet war.
Wenn es nach den Ländern ginge, dann sollte außerdem eine Bund-Länder-Kommission eingerichtet werden, die eine Fortführung der Reformziele des Masterplan Medizinstudium anstrebt und insbesondere eine Einigung über die Ausgestaltung der Finanzierung herbeiführen soll.
Und: Die GMK fordert die Erhöhung der geförderten Weiterbildungsstellen von 2.000 auf 4.000 in der Kinder- und Jugendmedizin nach Paragraf 75a SGB V. Demnach beteiligen sich die Krankenkassen bei der Finanzierung der Weiterbildung, um den besonderen Nachwuchsbedarf besser abzudecken.
Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen
Die GMK möchte zudem die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken. So haben sich die Länder geeinigt, dass Barrieren in Arztpraxen für Menschen mit Behinderungen abgebaut werden sollen. So sollten Arztpraxen künftig Informationen an ihre Kassenärztliche Vereinigung zur Barrierefreiheit übermitteln, fordern die Länder.
Entsprechend wird das BMG aufgerufen, die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Information über Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte entsprechend zu ergänzen. Eine „einfache und bürokratiearme Verpflichtung“ soll dabei angestrebt werden.
Zudem will die GMK gemeinsam mit dem BMG die Reform der Ärztlichen Approbationsordnung zum Abschluss bringen. In dem 2023 vorgelegten Entwurf seien Änderungen zur Stärkung von Wissen und Kompetenzen zu Behinderungen und zum diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen enthalten.
Die GMK will darüber hinaus den bedarfsgerechten Ausbau von medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene (MZEB) in unterversorgten Regionen unterstützen und die Beteiligungsmöglichkeiten der Landesbehindertenbeauftragten in den Zulassungsverfahren der Länder erweitern.
Und weiter fordert die GMK die Bundesregierung auf, zeitnah die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtssichere Ausgestaltung der Festbeträge beziehungsweise der Festbetragsgruppensysteme im Bereich der Hilfsmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen.
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