Politik

KBV soll System zur digitalen Bedarfseinschätzung betreiben

  • Mittwoch, 15. Juli 2026
Karsten Wildberger (parteilos), Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, und Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, geben im Digitalministerium eine Pressekonferenz. /picture alliance, Soeren Stache
Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, und Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, geben im Digitalministerium eine Pressekonferenz. /picture alliance, Soeren Stache
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Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Erklärtes Ziel des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist es, die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte und Leistungserbringer stärker in die Versorgung zu bringen. Im Vergleich zum bereits seit Mai bekannten Referentenentwurf sind nun insbesondere detaillierte Regelungen zur geplanten digitalen Bedarfseinschätzung enthalten – dieses künftig so zentrale Instrument soll von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) betrieben werden.

Vorgestellt wurde die Kabinettsfassung des Gesetzes heute gemeinsam von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung. Die Bundesregierung tagte heute als sogenanntes Entlastungskabinett, in dessen regelmäßigen Schwerpunktsitzungen Maßnahmen zum Bürokratieabbau vorangebracht werden sollen. Laut Wildberger ist das GeDIG in dieser Hinsicht „wegweisend“, da es die Voraussetzungen für die digitale Durchdringend des Gesundheitswesens schaffe und so Effizienzpotenziale hebe.

Auch Warken verwies auf entbürokratisierende Effekte des Gesetzentwurfs – weitere Maßnahmen würden mit dem geplanten Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz, dieses soll bis „Ende des Sommers“ vorliegen, umgesetzt. Insgesamt werde man nun zunächst eine jährliche Entlastung in einer monetären Größenordnung von rund 445 Millionen Euro erreichen. Unter anderem werde die Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit den Kostenträgern konsequent digitalisiert.

Zudem wolle man mit entsprechenden Regelungen dazu beitragen, die Telematikinfrastruktur (TI) zu stabilisieren. Die häufigen Störungen sorgten „nachvollziehbarerweise für Frust“, so Warken. Um die Betriebsstabilität der TI zu stärken, soll die Gematik unter anderem weitergehende Befugnisse bis hin zum Zulassungsentzug bei der Zulassung von Anbietern und Betreibern sowie der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erhalten.

Mit dem GeDIG sollen auch Grundlagen für technische Elemente zur Einführung des geplanten Primärversorgungssystems gelegt werden. Dies betrifft vor allem die digitale Bedarfseinschätzung. Schon die frühere Fassung sah vor, dass KBV und GKV-Spitzenverband gemeinsam die Anforderungen an das Instrument erarbeiten.

Zusätzlich enthält der Gesetzentwurf nun einen Passus, wonach die KBV das System betreiben und den kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Verfügung stellen soll. „Die konkrete Organisation der Entwicklung und Bereitstellung des elektronischen Systems obliegt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung“, heißt es im GeDIG.

Das elektronische System sei Versicherten „sowohl telefonisch über den 116117-Terminservice, als auch digital über die 116117-App, die 116117-Internetseiten sowie im Rahmen des digitalen Versorgungseinstiegs über die ePA-App der Krankenkassen bereit zu stellen“. Soweit die im Rahmen der geplanten Notfallreform vorgesehenen Akutleitstellen der KVen vorliegen, soll die Bereitstellung des Systems auch über diese Akutleitstellen ermöglicht werden.

Zur Finanzierung heißt es im Gesetz, die Aufwände der KBV im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bereitstellung der Bedarfseinschätzung „sind von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemeinsam zu tragen“.

Die Höhe der Finanzierung soll zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband auf der Grundlage einer vorzulegenden KBV-Kostenkalkulation jährlich vereinbart werden. Eine vollständige Gegenfinanzierung soll es jedoch nicht geben: „Die Finanzierung wird dadurch begrenzt, dass der Betrag in gleicher Höhe von den beiden Vereinbarungsparteien bereitzustellen ist.“

Beibehalten will das BMG die Regelungen, mit welchen die Krankenkassen erweiterte Optionen für Anwendungen in der elektronischen Patientenakte (ePA) – wie etwa Hinweise zur Gesundheitsprävention und Vorsorgeuntersuchungen – sowie für die Verarbeitung von Versichertendaten erhalten sollen.

Diese Regelungen hätten „das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen“, warnte heute Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehörten in den geschützten Behandlungskontext.

„Die Patientenbehandlung ist in Deutschland aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten zugeordnet, die in ihren medizinischen Entscheidungen fachlich versiert und weisungsfrei nur dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind. Ein Übergriff der Krankenkassen in diesen Aufgabenbereich wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel“, betonte Reinhardt. Mit Blick auf das nun beginnende parlamentarische Verfahren forderte er die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehenen erweiterten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Daten aus der ePA nicht zuzulassen.

Der GKV-Spitzenverband begrüßte die Verabschiedung des GeDIG durch das Bundeskabinett. Der Gesetzentwurf setze wichtige Impulse, um die Digitalisierung stärker auf den konkreten Nutzen für Versicherte und deren Versorgung auszurichten.

Besonders positiv bewertet der Verband, dass die ersten Schritte zur Einführung der Primärversorgung unternommen werden. „Mit dem GeDIG werden die technischen Grundlagen für die digital gestützte Primärversorgung geschaffen. Die erfolgreiche Einführung der Primärversorgung verbindet die digitale Bedarfseinschätzung, die elektronische Überweisung und die elektronische Terminvermittlung zu einem digitalen Versorgungspfad“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

In die „absolut in die richtige Richtung“ gehe das Regelungspaket zudem bei den „datenbasierten Unterstützungsleistungen“ durch Kassen, führte Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes, aus. Mit Erinnerungssystemen, zum Beispiel für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, könnten Versicherte künftig deutlich stärker bei der Versorgung begleitet werden.

„Der Gesetzgeber will den Zugriff der Krankenkassen auf die elektronische Patientenakte und die darin enthaltenen Daten ihrer Versicherten nochmals erweitern. Doch diese Patientendaten müssen vertraulich bleiben und gehören nicht in die Hände von Krankenkassen“, kommentierten die Vorstände der KBV, Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, den Kabinettsbeschluss. Den „gefährlichen Paradigmenwechsel“ lehne man entschieden ab.

„Wie das Bundesgesundheitsministerium zudem auf jährliche Einsparungen von 445 Millionen Euro für ,die Leistungserbringer‘ – wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt – kommt, bleibt dessen Geheimnis. Digitale Anwendungen kosten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen erst mal Geld und Nerven, bis sie wenigstens halbwegs funktionieren“, hieß es weiter von der KBV.

Grundsätzlich positiv zu bewerten sei, dass bei digitalen Lösungen nicht nur von der Interoperabilität die Rede ist, sondern auch von Qualität und Anwenderfreundlichkeit. Begrüßenswert sei außerdem, dass die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) verpflichtet werden sollen, die Praxen bei einem Wechsel des PVS zu unterstützen, ihnen ihre Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen und sie frühzeitig über die Erfüllung von verbindlichen Updates zu informieren.

aha

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