Vermischtes

Ruf nach mehr eigenverantwortlichem Handeln von Pflegefachpersonen

  • Montag, 30. März 2026
/lenetsnikolai, stock.adobe.com
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Berlin – Der Deutsche Pflegerat (DPR) betont die Befähigung von Pflegefachpersonen, bestimmte Leistungen eigenverantwortlich zu erbringen. In einem neuen Positionspapier fokussiert der Rat auf die Bedeutung der pflegerischen Diagnostik im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP).

„Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage pflegerischer Diagnosestellung erbringen“, sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler. Pflegerisches Handeln sei damit auch das Ergebnis eigener pflegerischer Diagnostik. „Das muss jetzt in der Versorgungspraxis ankommen.“

Ohne pflegerische Diagnostik droht Pflege laut dem Positionspapier auf einzelne Verrichtungen reduziert zu werden. Pflegerische Diagnostik sei die fachliche Voraussetzung dafür, dass Pflegefachpersonen Bedarfe eigenständig feststellen, daraus pflegerische Diagnosen ableiten und Versorgung verantwortlich gestalten könnten. „Sie gehört damit zum Kern professioneller Pflege und zur Pflegeprozessverantwortung“, hieß es aus dem Pflegerat.

Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, fordert der Pflegerat verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu zählen eine verbindliche Verankerung in Ausbildung, Studium sowie Fort- und Weiterbildung, geeignete gesetzliche und leistungsrechtliche Grundlagen und ausreichende Ressourcen in der Praxis.

Digitale Systeme können laut dem Positionspapier die Transparenz erhöhen, die Dokumentation erleichtern und die Zusammenarbeit verbessern, dürften jedoch die pflegefachliche Urteilsbildung nicht ersetzen oder durch vorgegebene Diagnosen vorstrukturieren.

hil

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