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Ruf nach neuen Regeln für Finanzierung digitaler Gesundheitsanwendungen

  • Donnerstag, 27. August 2026
/Stanisic Vladimir, stock.adobe.com
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Berlin – Der AOK-Bundesverband drängt auf weitreichende Änderungen bei der Finanzierung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) – der sogenannten Apps auf Rezept. In einem neuen Positionspapier spricht sich der Kassenverband dafür aus, die unregulierten Preise für DiGA im ersten Jahr abzuschaffen, die aktuelle Erprobungsregelung zu streichen und für die Zulassung ebenso hohe Anforderungen zum Nachweis des Nutzens einzuführen wie bei anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

DiGA böten eine niedrigschwellige, technologiegestützte Unterstützung bei der Behandlung und dem (Selbst-)Management ihrer Erkrankungen und sind zeit- und ortsunabhängig einsetzbar, heißt es im Papier. Sie könnten eine ärztliche oder therapeutische Behandlung zumeist nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen.

Allerdings müssten die gesetzlichen Regelungen für DiGA „grundlegend nachgeschärft“ werden. „Nur durch präzise und zielgerichtete gesetzliche Vorgaben kann sichergestellt werden, dass DiGA tatsächlich einen messbaren, nachhaltigen Nutzen für die Versicherten erbringen“, so der AOK-Bundesverband.

Die derzeitige Regelung erlaubt es DiGA-Herstellern, in den ersten zwölf Monaten nach Listung im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte den Preis ihrer Anwendung frei zu bestimmen, ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsprüfung oder Preisverhandlung mit dem GKV-Spitzenverband.

Dies hat sich laut AOK trotz einer Höchstbetragsregelung als problematisch erwiesen und führt vielfach zu „unbegründeten Mehrkosten“. Bei Markteintritt lägen die Preise im Jahr 2025 und Anfang 2026 durchschnittlich bei etwa 595 Euro pro DiGA. „Dies steht angesichts des Funktionsumfangs und Inhalts der Anwendungen zumeist in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen und Innovationgehalt“, heißt es in dem Papier.

Nach Ablauf der ersten zwölf Monate werden die Preise dem Positionspapier zufolge in Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Herstellern deutlich abgesenkt – im Umfang zwischen 30 bis 80 Prozent. „Diese starken Preiskorrekturen zeigen, dass den hohen Preisen keine nachweisbare Verbesserung der Versorgung gegenübersteht“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann.

Wichtig ist laut dem Krankenkassenverband außerdem, dass der abschließende Nachweis der medizinischen Wirksamkeit schon zum Zeitpunkt der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis vorliegen muss. „Nur DiGA mit nachgewiesenen positiven Versorgungseffekten sollten Bestandteil des GKV-Leistungskataloges sein“, hieß es aus dem Verband.

Die AOK-Gemeinschaft plädiert außerdem dafür, einen verpflichtenden Testzeitraum für die Nutzung von DiGA einzuführen: „Er ermöglicht es den Nutzenden zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Anwendung zu ihrem individuellen Bedarf, ihrem Gesundheitszustand und ihren persönlichen Gewohnheiten passt“, erläutert die Autorengruppe des Papiers.

Derzeit sind DiGA zuzahlungsfrei und werden vollständig von der GKV erstattet – unabhängig von Art, Dauer oder Intensität der Nutzung. „Dies führt in der Praxis immer wieder zu einer stark durch Werbung initiierten Inanspruchnahme, geringer Therapietreue und hohen Abbruchraten“, kritisiert der AOK-Bundesverband.

Er fordert daher eine Versichertenbeteiligung. Dies Zuzahlung sollte mindestens zehn Prozent des zum Zeitpunkt der Abgabe geltenden Preises der jeweiligen Anwendung betragen. „Mit Einführung einer Zuzahlung ist das Ziel verbunden, einen verantwortungsvollen Umgang mit DiGA zu fördern“, heißt es in dem Papier.

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