Vermischtes

Ruf nach Rechtsanspruch auf Tages- und Kurzzeitpflege

  • Donnerstag, 20. Juli 2023
/picture alliance, dpa-tmn, Christin Klose
/picture alliance, dpa-tmn, Christin Klose

Düsseldorf – Der Sozialverband VdK beklagt große Versorgungslücken bei der Tages- und Kurzzeitpflege. Ähnlich wie bei der Kitabetreuung sei auch in diesem Bereich ein Rechtsanspruch nötig, mahnte der nord­rhein-westfälische Landesverband heute.

Aktuell wendeten sich viele Betroffene an den VdK, weil Unterstützung durch professionelle Kräfte in der Tages- und Kurzzeitpflege fehle, berichtete der Landesvorsitzende Horst Vöge. „Jeder fünfte pflegende Ange­hörige ist armutsgefährdet.“ Angesichts der steigenden Zahlen müsse dringend etwas passieren.

Der VdK fordert eine steuerfinanzierte Pflegevollversicherung. Um akut zu helfen, müssten zudem alle Betei­ligten der häuslichen Pflege immer wieder zu regionalen und landesweiten Gipfelgesprächen an einen Tisch geholt werden.

Laut Modellrechnung des Statistischen Landesamts wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Nordrhein-West­falen (NRW) bis 2050 auf knapp 1,6 Millionen ansteigen und damit um fast ein Drittel höher liegen als im Jahr 2021 (1,2 Millionen Pflegebedürftige).

Der VdK NRW vermeldete mit rund 400.000 Mitgliedern einen neuen Rekord. Dieser Zustrom spiegele die zahlreichen sozialen Problemlagen wider, stellte Vöge fest. „In diesen schwierigen Zeiten haben unsere Mit­glieder vermehrt das Gefühl, dass ihre Sorgen und Nöte von der Politik nicht gesehen, nicht gehört und vor allem nicht gelöst werden.“

Viele Bedürftige scheiterten an komplizierten Antragsverfahren – etwa einem 16-seitigen Formular zur Grundsicherung im Alter. Behinderte und Pflegebedürftige wüssten oftmals nicht, was ihnen zusteht. „Wir brauchen mehr niedrigschwellige und mobile Angebote vor Ort“, betonte Vöge. Gleichzeitig beklagte der VdK eine seit Jahren wachsende, schleichende Armut, die immer größere Teile der Gesellschaft erfasse.

Laut IT.NRW lebten im vergangenen Jahr 3,3 Millionen armutsgefährdete Menschen in NRW. Ihr Bevölke­rungs­anteil liegt bei 18,7 Prozent. Bei Alleinerziehenden ist die Quote viel höher (45,9). Gut jedes vierte Kind ist betroffen. Als armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltsein­kommens zur Verfügung haben.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung