Vermischtes

Ruf nach schnellerer Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen

  • Montag, 22. Dezember 2025
/picture alliance, Oliver Dietze
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Berlin – Der Deutsche Pflegerat (DPR) mahnt angesichts des Personalmangels in der Pflege eine raschere Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen an. In einem neuen Positionspapier schlägt er dazu vor, eine „Kompetenzvermutung“ in das Pflegeberufegesetz aufzunehmen.

Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Pflegeausbildung sollte danach unter klar definierten Voraussetzungen als festgestellt gelten, wenn eine internationale Pflegefachperson eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein gleichwertiges primärqualifizierendes Studium absolviert habe und eine Berufszulassung im Herkunftsland vorliegt.

„Ohne internationale Pflegefachpersonen ist eine verlässliche pflegerische Versorgung in Deutschland nicht mehr möglich“, erklärte Christine Vogler, Präsidentin des DPR.

Würden im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung festgestellt, sollten diese in einem „Defizitbescheid“ benannt und durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen oder eine Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von zwei Jahren ausgeglichen werden.

Während dieser Zeit soll die Pflegefachperson laut den DPR-Vorschlägen eine vorläufige Berufserlaubnis erhalten – inklusive entsprechender Vergütung und Anerkennung auf die Stellenschlüssel der Pflegeeinrichtungen und Kliniken.

„Die Kompetenzvermutung schafft Klarheit und Tempo im Anerkennungsverfahren. Der Defizitbescheid sorgt dafür, dass Unterschiede fachlich systematisch geprüft, transparent benannt und gezielt ausgeglichen werden können“, sagte Vogler.

Die Kompetenzvermutung sei ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der pflegerischen Versorgung und ein Signal für eine moderne, verantwortungsvolle Anerkennungskultur, hieß es aus dem DPR.

hil

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